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Prozess in Köln: Von Pfleger erwürgt? Patient wurde mit Atemnot eingeliefert


Prozess in Köln
Von Pfleger erwürgt? Patient wurde mit Atemnot eingeliefert


24.06.2021Lesedauer: 3 Min.
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Der Angeklagte mit seiner Pflichtverteidigerin Corinna Wagner: Sie ist auf Medizinstrafrecht spezialisiert ist.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte mit seiner Pflichtverteidigerin Corinna Wagner: Sie ist auf Medizinstrafrecht spezialisiert ist. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Einem Krankenpfleger wird vorgeworfen, einen Patienten während seiner Nachtschicht erwürgt zu haben. Wie ein Zeuge beim Prozess in Köln aussagte, hatte der Verstorbene zuvor über Atemprobleme geklagt.

In Köln steht ein Krankenpfleger aus Remscheid vor Gericht. Während seiner Nachtschicht vom 16. auf den 17. April 2019 ist ein Mann verstorben, der vielfach – unter anderem an Demenz – erkrankt war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pfleger vor, den ihm anvertrauten Patienten erwürgt zu haben. Der Patient soll in jener Nacht mit seiner demenztypischen Verhaltensweise dem Pfleger kaum einen Moment der Ruhe gelassen haben. Der Angeklagte steht wegen Totschlags vor Gericht. Dabei ist der Pfleger nicht in Untersuchungshaft, sondern auf freiem Fuß – was bei Verfahren vor dem Landgericht selten der Fall ist.

Erst eine Woche nach dem Todeszeitpunkt wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil die Rechtsmedizin den Verdacht geäußert hatte, dass der alte Mann sein Leben infolge von Gewalt verloren haben könnte. Fremd-DNA, also die DNA eines möglichen Täters, wurde jedoch bei dem Patienten nicht gefunden. Das hatte ein Polizeibeamter am ersten Prozesstag ausgesagt. Offenbar gab es auf den ersten Blick keine Spuren, die auf eine solche Tat hindeuteten.

Demenzkranker schläfrig und lethargisch

Am Donnerstag erfolgte die Vernehmung eines Rettungsassistenten, der den Patienten am Nachmittag vor dessen Tod ins Krankenhaus eingeliefert hat. Abgeholt hatte er ihn, zusammen mit einem Kollegen, in einem Altersheim, das er als "Riesenwohnanlage" beschrieb. "Vor Ort haben wir einen älteren Herrn angetroffen, der im Rollstuhl saß und von Pflegepersonal betreut wurde", berichtete der Zeuge. Der Mann habe einen schläfrigen, lethargischen Eindruck gemacht. Der Rettungsdienst sei wegen einer allgemeinen Verschlechterung seiner Verfassung gerufen worden.

"Mit Hilfe vom Pflegepersonal haben wir ihn auf die Trage umgelagert und ihn dann im Rettungswagen durchgecheckt. Seine Vitalwerte waren akzeptabel", gab der Zeuge an, wobei er sich teils auf seine Erinnerung, teils auf Notizen von damals stützte.

"Der Patient äußerte während der Fahrt wiederholt, dass er keine Luft bekäme." Vergeblich habe der Rettungsassistent versucht, eine Ursache für diese Beschwerden zu finden: "Wenn ich ihn dazu befragt habe, hat er nur gesagt, er hätte nichts gesagt. Danach hat er dann wieder gemurmelt, dass er keine Luft bekam." Details, etwa, ob er Schmerzen beim Ein- oder Ausatmen habe, habe der Patient aber nicht beantwortet.

Auf der Fahrt mit Gurten fixiert

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin bestätigte der Zeuge, dass der später Verstorbene im Rettungswagen mit zahlreichen Gurten fixiert worden war, unter anderem auch im Schulterbereich. Die Gurte seien sehr fest, da sie gewährleisten müssten, dass ein Patient auch im Falle eines Unfalls noch stabil gesichert seien. Auf die Frage, ob derlei Gurte die Atmung eines Menschen beeinträchtigen könnten, antwortete der Mann: "Wenn das passiert, sind sie falsch angelegt."

Wie geht es im Prozess weiter?

Für die weiteren Prozesstage ist die Vernehmung zahlreicher Zeugen anberaumt. Außerdem sollen Gutachter gehört werden: Das ist zum einen Sibylle Banaschak, Professorin am Institut für Rechtsmedizin in Köln, sowie – im Auftrag der Verteidigung – der Hamburger Rechtsmedizin-Professor Klaus Püschel. Zusätzlich soll ein psychiatrischer Gutachter gehört werden.

Schon jetzt deutete der Prozess auf mögliche Missstände im Pflegesystem hin. In der betreffenden Nacht war der Angeklagte auf einer Station für Innere Medizin als einziger Ansprechpartner für 30 Patienten zuständig, darunter zwei mit Demenz.

In seiner polizeilichen Vernehmung soll der Angeklagte angegeben haben, in seinem Nachtdienst neben der Betreuung der Kranken auch die Aufgabe zu haben, Medikamente vorzubereiten. Das nehme zwei bis vier Stunden in Anspruch.

Als der Pfleger in den frühen Morgenstunden den Demenzpatienten tot in dessen Zimmer aufgefunden habe, habe er den diensthabenden Arzt informiert. Der Arzt habe angegeben, sich den Patienten später anzusehen.

Verwendete Quellen
  • Beobachtungen und Gespräche vor Ort
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