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Köln: Brutaler Gewaltexzess in der Keupstraße vor Gericht – fünf Männer angeklagt


Fünf Männer angeklagt
Brutaler Gewaltexzess in der Keupstraße vor Gericht


07.12.2021Lesedauer: 3 Min.
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Einer der Angeklagten (zweiter v. l.) wird aus der Haft vorgeführt und begrüßt seinen Verteidiger, Maximilian Eßer.Vergrößern des Bildes
Einer der Angeklagten (zweiter v. l.) wird aus der Haft vorgeführt und begrüßt seinen Verteidiger, Maximilian Eßer. (Quelle: Johanna Tüntsch/t-online)

Wegen eines grausamen Gewaltverbrechens in der Keupstraße wird fünf Männern am Kölner Landgericht der Prozess gemacht. Ihnen wird versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Am 6. März 2021 soll es in einem Café in der Keupstraße zur gewaltsamen Eskalation eines Streites gekommen sein, nachdem ein Mann sich im Lokal zu anderen an den Tisch setzte. Für die mutmaßlich Beteiligten blieb das nicht ohne Folgen.

Vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begann jetzt ein Verfahren gegen fünf Männer, denen die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorwirft. Mit wechselnder Beteiligung sollen die Männer, die teilweise Brüder sind, ihr mutmaßliches Opfer im Schwitzkasten gepackt, mit Faustschlägen und Tritten attackiert haben.

Männer sollen schwerst verletztes Opfer liegen gelassen haben

Nachdem sie zunächst eine Tür verschlossen und ihn somit der Freiheit beraubt hätten, sollen sie ihn immer wieder mit solcher Wucht zu Boden geworfen haben, dass eine Trennwand in dem Lokal kaputtgegangen sei, so die Anklagevorwürfe.

Schließlich habe einer aus dem Kreis der Angeklagten einen Stuhl über die Beine des bereits am Boden liegenden Mannes gestellt. Anschließend sei das mutmaßliche Opfer mit einem Messer bearbeitet worden.

Kopf, Rücken und Gesäß seien verletzt worden, bevor das Gemetzel schließlich seinen Höhepunkt erreichte: Einer der Männer habe mit einem Messer dem Geschädigten "den Bauch und die rechte Flanke aufgeschnitten", heißt es in der Anklageschrift. Dann habe man den lebensgefährlich verletzten Mann auf die Straße gezogen und vor einem Wettbüro abgelegt.

Köln: Notoperation rettete dem Opfer das Leben

Zu den Verletzungen, die anschließend im Krankenhaus Merheim behandelt wurden, gehörte ein geöffneter Unterbauch mit heraustretenden Darmschlingen. Außerdem berichtet die Anklage von Brüchen im Kopfbereich, Hämatomen, Traumata sowie Schnitt- und Platzwunden.

"Nur durch eine sofortige Notoperation konnte sein Leben gerettet werden", so der Staatsanwalt. Wenige Tage später sei eine weitere Operation nötig gewesen. Zusätzlich seien später auch psychische Beschwerden bei dem Mann diagnostiziert worden, die auf die mutmaßliche Tat zurückzuführen seien. Der Betroffene tritt im Verfahren als Nebenkläger auf.

Prozess in Köln: Angeklagter zweifelt an Unparteilichkeit der Vorsitzenden

Nach Verlesung der Anklage brachten die Verteidiger geschlossen ihren Unmut zum Ausdruck: Die Kammer habe vermeintliches Videomaterial ausgehändigt, das aber in einem nicht leserlichen Dateiformat. Die Anwälte beantragten daher, den Prozess auszusetzen, bis sie Gelegenheit gehabt hätten, eventuelle Aufzeichnungen vom Abend zu sichten.

Zusätzlich stellte einer von ihnen einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende: "Mein Mandant hegt Zweifel an ihrer Unparteilichkeit", so Strafverteidiger Mustafa Kaplan. Sein Mandant habe dem Nebenkläger bereits im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleiches 10.000 Euro gezahlt und noch in der Untersuchungshaft umfangreich ausgesagt.

Ursprünglicher Tatvorwurf wieder aufgenommen

Der Vorwurf "versuchter Totschlag" sei zwischenzeitlich bereits fallengelassen und "völlig überraschend" wieder aufgegriffen worden, nachdem die Vorwürfe zwischenzeitlich nur auf gefährliche Körperverletzung abgezielt hätten, so Mustafa Kaplan. Der Strafverteidiger stellte die Frage nach "geheimen Absprachen" zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft in den Raum.

Zudem habe die Vorsitzende Richterin keinen zweiten Pflichtverteidiger bestellt, obgleich das Verfahren umfangreich sei und er selbst bereits absehbare Terminschwierigkeiten mitgeteilt habe. In der Gesamtschau seien dies Gründe für einen Befangenheitsantrag.

Befangenheitsantrag: "Sie wollen kurzen Prozess machen"

"Die Entscheidungen sind nicht mehr als objektiv zu werten. Meinem Mandanten soll im wörtlichen Sinne ein kurzer Prozess gemacht werden. Auch heute ist wieder deutlich geworden, dass Sie Ihre knallharte Haltung durchziehen wollen. Im Vergleich zu Ihnen sind die Ajatollahs [mit selbstständiger Rechtsfindung beauftragte Würdenträger im schiitischen Islam, Anm. d. Red.] dieser Welt Schulmädchen mit Zöpfen", wetterte der Verteidiger.

Die Vorsitzende ließ sich davon nicht aus der Ruhe bringen: Sie kündigte an, dass den Verteidigern die Videoaufzeichnungen zeitnah zur Verfügung gestellt und der Prozess am Donnerstag fortgesetzt werde. Über den Befangenheitsantrag muss die Kammer noch entscheiden, jedoch in anderer Konstellation.

"Die abgelehnte Vorsitzende entscheidet nicht mit, sondern für diese Entscheidung rückt ein Mitglied der Vertreterkammer – nach unserem Geschäftsverteilungsplan das dienstälteste Mitglied – in die Kammer ein. In dieser Besetzung wird dann entschieden", teilte das Gericht mit. Für den Prozess sind nach derzeitigem Stand 19 Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung
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