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Prozess in Landshut um tödliche Schüsse in Los Angeles


Landshut
Prozess in Landshut um tödliche Schüsse in Los Angeles

Von dpa
19.01.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein 25 Jahre alter Mann muss sich in Landshut vor dem Landgericht verantworten, weil er im Oktober 2018 einen Mann erschossen haben soll - und zwar in Los Angeles. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. Zu Prozessbeginn am Mittwoch räumte der amerikanisch-iranische Staatsbürger das Geschehen ein.

Er sei mit dem Opfer bekannt gewesen und sie hätten zusammen Zeit verbringen wollen. Sie hätten sich am Auto des Bekannten an einer Kreuzung getroffen. Das spätere Opfer habe quasi in dem Auto gewohnt. Der Angeklagte sagte, er habe den Eindruck gehabt, der Bekannte habe es auf sein Handy und auf seine Tabletten abgesehen gehabt. Es sei zum Streit gekommen und die Situation sei eskaliert.

Der Anklage nach soll der heute 25-Jährige sein Opfer zunächst mit zwei Kugeln in den Oberkörper niedergestreckt und ihm - als er schon bäuchlings auf dem Boden lag - noch vier Mal in den Rücken geschossen haben. Ein Gassigeher, der den Vorfall zufällig beobachtete, gab den Angaben nach bei seiner Vernehmung in den USA zu Protokoll, die Situation habe einer Hinrichtung geglichen.

Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe sein Opfer nach den Schüssen mit dessen Auto absichtlich überfahren, wies der Angeklagte zurück.

Der Angeklagte sagte, er bedauere das Geschehen, und bat Familie und Freunde des Opfers um Entschuldigung. Er hätte nicht bewaffnet sein sollen. Zudem habe er damals Drogen konsumiert, womit er inzwischen aufgehört habe.

Der von den US-Behörden gesuchte Tatverdächtige war 2020 am Flughafen München festgenommen worden. Er sei auf dem Weg in den Iran gewesen, sagte er am Mittwoch. Der Flughafen liegt im Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Landshut, weswegen der Fall dort verhandelt wird.

Ein US-Auslieferungsantrag war den Angaben nach zunächst zwar vom Oberlandesgericht (OLG) München genehmigt, auf Beschwerde des Angeklagten hin aber doch für unzulässig erklärt worden. Begründet wurde das damit, dass die Behörden in Kalifornien keine gleichwertigen Haftbedingungen zu denen in Deutschland gewährleisten hätten können.

Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

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