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Gil-Ofarim-Prozess: Hat der Hotelmanager etwas zu verbergen?


Gil Ofarims Prozess in Leipzig
Verteidigung: Bei diesem Punkt soll der Hotelmanager lügen

Von Yannick von Eisenhart Rothe

Aktualisiert am 24.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Der deutsche Musiker Gil Ofarim (l) sitzt im Saal des Landgerichts in Leipzig neben seinem Anwalt Alexander Stevens.Vergrößern des Bildes
Der deutsche Musiker Gil Ofarim (l.) sitzt im Saal des Landgerichts in Leipzig neben seinem Anwalt Alexander Stevens. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)

Dritter Prozesstag am Landgericht Leipzig: Zu Beginn verlas die Verteidigung des Sängers Gil Ofarim eine Erklärung. Darin geht es um die Aussagen des Hotelmanagers.

Im Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim wirft die Verteidigung dem Nebenkläger vor, die Unwahrheit zu sagen. Zu Beginn des dritten Prozesstages vor dem Landgericht Leipzig verlas Verteidiger Alexander Stevens eine Erklärung. "Sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Glaubhaftigkeit des Zeugen W. sind unserer Auffassung nach erschüttert", so Stevens. Markus W. ist der Hotelmanager, dem Ofarim im Oktober 2021 vorgeworfen hatte, ihm wegen einer Davidsternkette den Check-in verweigert zu haben.

W. streitet das ab und gibt an, dass Ofarim wegen der Wartezeit in der Schlange und vorgezogener Stammgäste ungehalten gewesen sei. Weil er mit einer schlechten Bewertung in sozialen Medien gedroht habe, habe er dem VIP-Gast den Check-in verweigert. Mehr zu seinen Aussagen aus der vergangenen Woche lesen Sie hier.

Verteidiger: Hotelmanager hat "erwiesenermaßen gelogen"

Dieses Vorgehen hält die Verteidigung für nicht nachvollziehbar. In einer früheren Befragung durch eine vom Hotel beauftragte Anwaltskanzlei habe W. angegeben, dass Gäste häufig mit negativen Bewertungen drohten, diese aber selten wahr machten. Es sei kaum vorstellbar, dass W. unter diesen Umständen einem VIP-Gast den Hotelservice verweigert habe, zumal das Gespräch zwischen Ofarim und W. den Aufnahmen von Überwachungskameras nach zu urteilen nur 28 Sekunden gedauert habe.

In einem anderen Punkt habe W. "erwiesenermaßen gelogen", sagte Stevens. W. hatte vor Gericht ausgesagt, dass er Ofarim nicht gekannt und sich nicht vorher über den Gast informiert habe. Das widerspreche erstens seiner Aufgabe, da W. an diesem Abend für die VIPs zuständig gewesen sei, so Verteidiger Stevens. Der MDR habe an das Hotel außerdem lediglich Ofarims Namen geschickt. Auf der VIP-Liste des Hotels habe jedoch an Ofarims Namen der Zusatz "Sänger" gestanden. Das müsse durch den Hotelmanager W. ergänzt worden sein, so Stevens.

Googelte der Hotelmanager den Sänger?

Vor Gericht gab W. außerdem an, dass er Ofarim zuvor nicht gegoogelt habe. Bei der internen Ermittlung des Hotels behauptete W. laut Stevens allerdings noch etwas anderes. Dort sagte er aus, dass eine Kollegin im Vorhinein gescherzt hatte, weil er Ofarim nicht kannte. Daraufhin habe er ihn vor dem Besuch gegoogelt.

Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass der Hotelmanager die Wahrheit sagt und Ofarim sich den antisemitischen Vorfall nur ausgedacht hat. Ofarim ist unter anderen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Leipzig soll noch bis Dezember dauern.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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