Staatsanwaltschaft Leipzig klagt Gil Ofarim an

Paukenschlag in Leipzig: Nachdem der Musiker Gil Ofarim im vergangenen Jahr gesagt hatte, er sei in einem Hotel antisemitisch beleidigt worden, erhebt die Staatsanwaltschaft nun Anklage β gegen ihn.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig klagt den 39-jΓ€hrigen Musiker und Schauspieler Gil Ofarim an. Das teilte sie am Donnerstag mit.
Die Ermittlungen zu den Ereignissen im Hotel "The Westin Leipzig" am Abend des 4. Oktober seien abgeschlossen, hieΓ es. Ofarim hatte in einem Instagram-Video behauptet, in dem Hotel zum Ablegen seiner Davidstern-Kette gedrΓ€ngt worden zu sein β ein Mitarbeiter habe gesagt, erst danach dΓΌrfe er einchecken.
In der Folge zeigten sich Ofarim und der beschuldigte Hotelmitarbeiter gegenseitig an. Der Fall schlug hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige AuΓenminister Heiko Maas (SPD) "fassungslos" und forderte einen "Schulterschluss der Gesellschaft" gegen Antisemitismus.
Staatsanwaltschaft Leipzig: "TatsΓ€chlich so nicht ereignet"
Nach monatelangen Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft nun mit: Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter sei eingestellt worden, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.
Ofarim hingegen werde "wegen des Tatvorwurfs der falschen VerdΓ€chtigung in zwei FΓ€llen, davon einmal in Tateinheit mit Verleumdung" angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sei nach umfangreichen Zeugenvernehmungen und einer aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse im Hotel ΓΌberzeugt, dass sich "das Geschehen, wie es von Gil Ofarim geschildert worden ist, tatsΓ€chlich so nicht ereignet" habe.
Fall Ofarim liegt nun beim Landgericht
Es bestehe hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim sein Video mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner ΓuΓerungen und in Kenntnis der sich daraus fΓΌr den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der ΓΆffentlichen Meinung herabwΓΌrdigenden Folgen verΓΆffentlicht habe. AuΓerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung den falschen Geschehensablauf wiederholt und auΓerdem ausdrΓΌcklich angezeigt zu haben.
Aufgrund der groΓen ΓΆffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage am Landgericht und nicht am Amtsgericht erhoben worden. FΓΌr die angeklagten Taten drohen Ofarim bis zu fΓΌnf Jahre Haft. Das Landgericht Leipzig muss nun ΓΌber die Zulassung der Anklage und die ErΓΆffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
- Staatsanwaltschaft Leipzig: Mitteilung vom 31. MΓ€rz 2022