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Nach Lockerungen: Das sind die neuen Coronaregeln in Leipzig


Weitreichende Lockerungen
Dies sind die neuen Coronaregeln für Leipzig

Von Andreas Raabe

Aktualisiert am 04.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Frau in Leipzig trägt Maske (Archivbild): Ab Sonntag ist dies beim Einkaufen auch in Innenräumen nicht mehr vorgeschrieben.Vergrößern des Bildes
Eine Frau in Leipzig trägt Maske (Archivbild): Ab Sonntag ist dies beim Einkaufen auch in Innenräumen nicht mehr vorgeschrieben. (Quelle: Xinhua/imago-images-bilder)

Bundesweit fallen die meisten Corona-Schutzregeln weg. Unter anderem auch die Maskenpflicht in Geschäften – doch was genau gilt dann in Leipzig?

Am 3. April endet die Gültigkeit der sächsischen Corona-Schutzverordnung. Wie viele andere Bundesländer entschied sich auch die Regierung in Dresden, künftig nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen durchzusetzen.

Dies bedeutet, dass die meisten Corona-Schutzregeln mit Ablauf des 2. Aprils wegfallen – zumindest, solange die Situation in den Augen der Dresdner Koalition unter Kontrolle bleibt.

Sollte dies nicht mehr der Fall sein, können mithilfe der Hotspot-Regelung umfangreiche Schutzmaßnahmen schnell wieder eingeführt werden. Doch bis es so weit ist, gelten weitgehende Lockerungen in Sachsen und somit auch in Leipzig.

Maskenpflicht in Geschäften entfällt komplett

Es ist das vorläufige Ende einer Ära: Ab Sonntag entfällt die Maskenpflicht in den meisten geschlossenen Räumen komplett. Das gilt auch für Einkaufsläden und Supermärkte.

Allerdings können die Läden von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben. Zuwiderhandelnde können des Geschäfts verwiesen werden.

In Bussen und Straßenbahnen, dem öffentlichen Nahverkehr, bleibt die Maskenpflicht allerdings bestehen. Dasselbe gilt für Gefängnisse, Gemeinschaftsunterkünfte und Gesundheitseinrichtungen, also Krankenhäuser und Pflegeheime. Hier heißt es weiter: Maske auf.

Nachweispflichten enden

2G, 3G, ade: Sämtliche Nachweispflichten in Gaststätten, Kinos, Veranstaltungsorten oder anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden enden am Sonntag. Allerdings gilt auch hier: Per Hausrecht kann beispielsweise jeder Wirt weiterhin einen Impfnachweis verlangen und Personen den Zutritt verweigern.

Anderes gilt wieder für Gesundheitseinrichtungen, Haftanstalten, Unterkünfte und Pflegeheime. Hier muss weiterhin bei Besuch ein negativer Test vorgelegt werden. Für Mitarbeitende dieser Einrichtungen gelten besonders strikte Regeln: Sie müssen mehrmals in der Woche einen negativen Test vorlegen.

Keine Tests in Schulen und Kitas nach den Osterferien

In den Schulen und Kitas der Stadt besteht ab Sonntag keine Maskenpflicht mehr – auch nicht auf den Fluren der Gebäude. Die regelmäßigen Testungen von Schülerinnen und Schülern bleiben vorerst erhalten. Sie enden erst, wenn nach den Osterferien am 25. April die Schule wieder losgeht.

Verwendete Quellen
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