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Kober: Fluthilfen nicht mit Hartz-IV-Regelsatz verrechnen


Mainz
Kober: Fluthilfen nicht mit Hartz-IV-Regelsatz verrechnen

Von dpa
23.07.2021Lesedauer: 1 Min.
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Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, hat gefordert, Fluthilfen nicht mit anderen Unterstützungsleistungen zu verrechnen. "Unter den vielen Hochwasseropfern sind auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Ihnen dürfen wir keine weiteren Härten zumuten", sagte Kober am Freitag.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) müsse deshalb dafür Sorge tragen, dass Soforthilfen nicht auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet werden. "Sonst wäre die Hilfe für sie wertlos", sagte Kober. "Darüber hinaus sollte Heil Klarheit schaffen, mit welchen Hilfen der Jobcenter die Betroffenen rechnen können und wie diese abgewickelt werden. Dafür wäre eine Hotline hilfreich, die die von der Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands betroffenen Menschen informiert und berät."

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