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Land scheitert mit Antrag zu Flughafen Hahn


Lautzenhausen
Land scheitert mit Antrag zu Flughafen Hahn

Von dpa
02.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Flughafen Frankfurt-HahnVergrößern des BildesHeuballen liegen auf einem Feld nahe dem Flughafen Hahn. (Quelle: Thomas Frey/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Land Rheinland-Pfalz muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dem Flughafen Hahn gewährte Beihilfen zurückfordern. Der EuGH in Luxemburg lehnte einen Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz nach einer vorangegangenen Gerichtsentscheidung zu den Betriebsbeihilfen ab, wie das Innenministerium in Mainz am Donnerstag mitteilte. Daraus folgt, dass Beihilfen von dem Hunsrück-Airport zurückgefordert werden müssen, auch wenn der Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden ist, wie ein Ministeriumssprecher erklärte.

Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht der Europäischen Union die Genehmigung der millionenschweren Beihilfe des Landes für den Hahn gekippt und festgestellt, dass die EU-Kommission nicht ausreichend geprüft hat, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist. Gegen diese Entscheidung an legte das Land Rechtsmittel ein und stellte zudem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Mit dem sollte erreicht werden, dass die Wirkung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union zunächst ausgesetzt wird. Dem ist nach der EuGH-Entscheidung nun nicht so. Der EuGH befand die Angelegenheit laut Innenministerium für "nicht hinreichend eilbedürftig", es sei das Urteil im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Entsprechend entfaltet damit das Urteil vom Mai wieder seine Wirkung und Rheinland-Pfalz muss Beihilfen von der Flughafengesellschaft zurückfordern. Dabei geht es vor allem um Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 10 Millionen Euro aus den Jahren 2017 und 2018. Rheinland-Pfalz hatte seine 82,5 Prozent Anteile an dem Hunsrück-Flughafen an den chinesischen Konzern HNA verkauft, der Rest gehört nach wie vor dem Land Hessen.

HNA geriet später selbst in finanzielle Schieflage, mittlerweile ist der Hahn in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Frankfurter Sanierungsexperte Jan Markus Plathner. Der teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, vom Land informiert worden zu sein, inhaltlich äußerte er sich nicht.

Das tat der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. Geschäftsführer René Quante sagte: "Die Landesregierung hätte früher handeln sollen, früher handeln müssen, um das Geld vom flügellahmen Hahn vor der Insolvenz zurückzufordern. Doch stattdessen stehen wegen dieser vorsätzlichen Trödelei nun zehn Millionen Euro an Steuergeld im Feuer."

Die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner sprach von der nächsten Niederlage, die die Landesregierung beim Thema Hahn einfahre. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) hinterließen am Flughafen einen Scherbenhaufen zu Lasten der Beschäftigten und der Region.

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