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Schmitt: Mehr sollten von Sonderregel bei Hilfen profitieren


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Schmitt: Mehr sollten von Sonderregel bei Hilfen profitieren

Von dpa
08.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Daniela SchmittVergrößern des BildesDaniela Schmitt (FDP) bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) sieht Verbesserungsbedarf bei Hilfen für von coronabedingten Schließungen betroffene Firmen. Die Bundesregierung hatte kürzlich beschlossen, die bisherige Überbrückungshilfe III Plus im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März vorzuführen. Vorgesehen sind dabei einige Verbesserungen wie etwa ein erhöhter Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind. Diese erweiterte Förderung soll vor allem für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten gelten.

Mit Blick darauf sagte Schmitt am Mittwoch, es müssten mehr Unternehmen in den Genuss einer solchen Sonderregelung kommen. Schließlich falle in der Gastronomie, der Veranstaltungsbranche und dem Einzelhandel gerade das wichtige Dezember-Geschäft zum zweiten Mal in Folge nahezu komplett weg. Schmitt ermunterte Unternehmen, die derzeit Umsatzeinbrüche erleiden, Hilfen zu beantragen. "Die Überbrückungshilfe greift auch dann, wenn es keinen formalen Lockdown-Beschluss oder vergleichbare Regeln gibt", betonte Schmitt. Es genüge, dass Umsätze wegen der Pandemie zurückgehen. Wer schon einen Antrag gestellt habe, nun aber noch höhere Umsatzeinbußen hinnehmen müsse, könne einen Änderungsantrag stellen. Sowohl Erst- als auch Änderungsanträge seien noch bis Ende März 2022 möglich.

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