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Ex-Bürgermeister Held zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt


Mainz
Ex-Bürgermeister Held zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Von dpa
20.12.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Wegen Bestechlicheit und Untreue ist der ehemalige Oppenheimer Bürgermeister und Bundestagsabgeordnete Marcus Held zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil des Landgerichts Mainz kann innerhalb eines Monats Revision eingelegt werden. "Wir halten das Urteil im Ergebnis für falsch", sagte Helds Verteidigerin Ute Bottmann. Die Verteidigung werde das Urteil genau prüfen, sobald es schriftlich vorliege, und dann über eine Revision beim Bundesgerichtshof entscheiden.

Der 44-Jährige sei der Bestechlichkeit in vier Fällen und der Untreue in zwölf Fällen schuldig, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Mainz, Wolfgang Eckert, am Montag. Dabei geht es zumeist um Untreue zum Nachteil der Stadt Oppenheim, in zwei Fällen wegen der Annahme verbotener Einflussspenden aber auch um Untreue zulasten der Bundes-SPD. Der Verurteilte muss zudem 10.000 Euro an die Kinderklinik der Universitätsmedizin Mainz zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt, die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert.

"Das Urteil ergeht nach einer lang andauernden und langwierigen Beweisaufnahme", sagte der Richter am 26. Verhandlungstag. Dabei seien vom Angeklagten und seinen Verteidigern "etliche Nebelkerzen gezündet" worden, "die entdeckt und gelöscht werden mussten". Richter Eckert sprach von der "Entwirrung eines Verwirrspiels, das in Oppenheim vor zehn Jahren seinen Ausgang genommen hat".

In der Beweisaufnahme seit Mai nahm die Strafkammer mit drei Richtern und zwei Schöffen ein kompliziertes Geflecht von Grundstückskäufen und kommunalen Entscheidungsprozessen in der Kleinstadt Oppenheim am Rhein unter die Lupe. Held wurde für schuldig befunden, die Stadtkasse bei der Zahlung von nicht erforderlichen und nicht vom Stadtrat bewilligten Maklergebühren um 172.250 Euro geschädigt zu haben. Mit dem Makler soll er im Gegenzug die Zahlung von Spenden in Höhe von zehn Prozent der Provisionen verabredet haben. Die nach dem Parteiengesetz verbotenen Spenden müssten in dreifacher Höhe an das Bundestagspräsidium gezahlt werden, sagte Richter Eckert.

Held hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und geltend gemacht, dass die Stadt beim Ankauf und Weiterverkauf von Grundstücken zur Erschließung eines Baugebiets einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielt habe. Der Ankauf wäre laut Held ohne die Einschaltung des Maklers nicht möglich gewesen. Auch den Vorwurf der Bestechlichkeit wies er zurück.

Das Verfahren gegen den zunächst mitangeklagten Makler wurde im November gegen Auflagen eingestellt. Dessen zu Beginn des Prozesses ebenfalls angeklagte Frau wurde im Sommer aus dem Verfahren entlassen.

Held war von 2004 bis 2018 ehrenamtlicher Bürgermeister von Oppenheim am Rhein. Außerdem war er für die SPD von 2013 bis zu diesem Jahr im Bundestag. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2017 mit einer Strafanzeige. Unter dem Druck der Vorwürfe und wiederholter Demonstrationen vor dem Rathaus trat Held am 28. Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat bis zum Ende der vergangenen Wahlperiode.

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