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Urteile | Schreianfälle im Auto kein Grund, Kitaplatz abzulehnen


Urteile
Schreianfälle im Auto kein Grund, Kitaplatz abzulehnen

Von dpa
29.09.2023Lesedauer: 1 Min.
KitaVergrößern des BildesEine Praktikantin liest in einer Kita Kindern vor. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Ein Kind, das sich nur widerwillig im Auto anschnallen lässt und dabei erhebliche Schreianfälle bekommt, ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) kein Grund, einen von der Stadt zugewiesenen Kitaplatz abzulehnen. In dem jetzt in einem Eilverfahren entschiedenen Fall hatte die Stadt Münster einen mit dem Auto 4,3 Kilometer von der Wohnadresse entfernten Betreuungsplatz angeboten. Die Stadt sei nicht verpflichtet, eine deutlich näher gelegene Einrichtung zu finden oder einen Platz in einer Wunschkita zu beschaffen, teilte das Gericht mit Sitz in Münster am Freitag mit.

Die Eltern hatten gefordert, dass der Platz mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 15 Minuten zu erreichen ist. Das lehnte das OVG ab, wie auch das Verwaltungsgericht Münster in der Vorinstanz.

Nach Berechnungen des OVG ist die angebotene Kita mit dem Rad bei einer Entfernung von 3,2 Kilometern in zehn Minuten zu erreichen, mit dem Auto über 4,3 Kilometer in acht Minuten. Das Auto scheide aber wegen erheblicher Schreianfälle ihres Kindes aus, argumentierten die Eltern.

Das hielten die OVG-Richter für wenig glaubhaft. "Denn es entspricht der Lebenswahrscheinlichkeit, dass das Kind seinen Widerwillen bei entsprechender Gewöhnung ablegen wird", heißt es in einer Mitteilung. Beim Blick auf die Berufstätigkeit beider Eltern bestehe außerdem kein Zweifel, dass die Kita in zumutbarer Weise mit dem Auto oder dem Rad erreicht werden könne.

Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 683/23, 12 B 811/23, 12 B 854/23, Beschlüsse vom 28.9.2023)

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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