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OVG-Entscheidung: Kein Anspruch aus Austritt aus DIHK


Münster
OVG-Entscheidung: Kein Anspruch aus Austritt aus DIHK

Von dpa
21.06.2021Lesedauer: 1 Min.
OVG MünsterVergrößern des BildesAn der Aussenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW und den Schriftzügen. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/dpa-bilder)
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Mitglieder der Industrie- und Handelskammern in Köln und Paderborn haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Kammern aus dem Dachverband DIHK austreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag per Eilverfahren entschieden. Die Kläger, der Inhaber einer Hausverwaltung aus Köln und eine Produzentin regenerativer Energie aus Paderborn, hatten mit ihren Anträgen wie bereits in der Vorinstanz keinen Erfolg.

Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage eines Mitglieds der IHK Nord-Westfalen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2020 die Kammer aus Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auszutreten. Grund waren Kompetenzüberschreitungen bei öffentlichen Äußerungen von DIHK-Vertretern. Der Kläger aus Münster hatte sich als Windkraftbetreiber an allgemeinpolitischen Äußerungen gestört. Aus Sicht des OVG aber besteht seit dem höchstrichterlichen Urteil aus Leipzig und dem geänderten Kommunikationsverhalten des DIHK keine konkrete Gefahr mehr für vergleichbare Verstöße.

Ob ein vom Bundestag am 10. Juni 2021 beschlossenes Gesetz zur IHK verfassungsgemäß ist, hat das OVG in seiner Entscheidung nicht kommentiert. Danach sollen die Industrie- und Handelskammern verpflichtet sein, Mitglieder des DIHK zu sein. Und zwar bis zur Umwandlung in eine dem Bund zugeordnete Körperschaft des öffentlichen Rechts bis zum 1. Januar 2023. Laut OVG ist das neue Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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