Nach coronabedingten Betriebsstilllegungen und QuarantĂ€ne in der Fleischindustrie im Jahr 2020 muss das Land NRW in weiteren FĂ€llen LohnentschĂ€digungen zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht MĂŒnster am Donnerstag entschieden. Damit schlossen sich die Richter in zwei Musterverfahren dem Verwaltungsgericht Minden an, das Ende Januar vergleichbare Entscheidungen getroffen hatte. An beiden Gerichten liegen mehr als 7000 Klagen zu Arbeitnehmern vor, die ĂŒber Subunternehmer in Schlachtbetrieben bei Tönnies in Rheda-WiedenbrĂŒck oder Westfleisch in Coesfeld eingesetzt wurden. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskrĂ€ftig (Az.: 5a K 854/21 und 5a K 423/21).
Die Mitarbeiter der jetzt in MĂŒnster entschiedenen FĂ€lle mussten im FrĂŒhjahr und Sommer 2020 - wie viele ihrer Kollegen - auf Anordnung der Behörden in QuarantĂ€ne gehen. Die Subunternehmen haben den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1000 Euro weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurĂŒckgefordert. Das Land aber verweigerte die EntschĂ€digung. In den mĂŒndlichen Verhandlungen wiederholten die Vertreter den Vorwurf, dass die Unternehmen die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschĂŒtzt hĂ€tten. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohn-EntschĂ€digung aus dem Infektionsschutzgesetz.
Dieser Sicht folgten die Richter in MĂŒnster nicht. Nach Ăberzeugung der 5. Kammer muss feststehen, dass allein der Arbeitgeber schuld sei an der angeordneten QuarantĂ€ne. Bei dem Corona-Ausbruch im FrĂŒhjahr 2020 habe es eine Vielzahl von Faktoren gegeben. So habe zum damaligen Zeitpunkt von der Bedeutung der Aerosole und der Ăbertragung von Corona ĂŒber die UmluftkĂŒhlung niemand etwas gewusst. Deshalb liege auch keine FahrlĂ€ssigkeit vor, so das Verwaltungsgericht.
Deutschlands gröĂter Schlachtbetrieb Tönnies Ă€uĂerte sich nach den beiden Urteilen: "Wir waren kein direkter Prozessbeteiligter. Aber auch das Urteil im zweiten Musterverfahren entlastet das Unternehmen Tönnies. Es unterstreicht, dass Tönnies nicht fahrlĂ€ssig gehandelt und den Ausbruch verursacht hat. Stattdessen stellen die Richter klar, dass Aerosole als Haupt-Risikofaktor fĂŒr Corona-Infektionen nicht bekannt sein konnten."
Im Fall der ersten Entscheidungen durch das Verwaltungsgericht Minden hat das Land Rechtsmittel am Oberverwaltungsgericht (OVG) in MĂŒnster eingelegt.