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Videoüberwachung im Fitnessstudio: Betreiberin aus Oberpfalz vor Gericht


Ist das rechtens?
Oberpfälzer Fitnessstudio vor Gericht: Betreiberin besteht auf Videokameras

Von t-online
16.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Sportler trainieren im Fitnessstudio (Symbolbild): Verträge fürs Fitnessstudio sollen künftig in der Regel nur noch ein Jahr laufen.Vergrößern des BildesSportler im Fitnessstudio (Symbolbild): Dürfen sie dabei videoüberwacht werden? Diese Frage landete vor Gericht. (Quelle: Hinterhaus Productions/getty-images-bilder)
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Videokameras im Fitnessstudio: Die Frage, inwieweit dies rechtens ist, beschäftigt das Gericht seit Jahren. Konkret geht es um einen Fall in der Oberpfalz.

In einem seit 2018 währenden Rechtsstreit um Videoüberwachung in einem Oberpfälzer Fitnessstudio streben beide Seiten nun eine gütliche Einigung auf dem schriftlichen Weg an.

Ein Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei am Mittwoch ohne Urteil zu Ende gegangen, sagte der Sprecher. Sollten sich die Parteien nicht einigen, könne das Gericht ohne weitere mündliche Verhandlung ein Urteil sprechen.

Videoüberwachung im Fitnessstudio: Rechtsstreit entbrannt

Die Klägerin, die ein Fitnessstudio in der Oberpfalz betreibt, wendet sich gegen die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene Untersagung der Videoüberwachung der Trainingsflächen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Untersagung in erster Instanz für rechtmäßig erachtet, weil die Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet worden seien und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliege.

Die Berufung der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht Ansbach zugelassen – und zwar "wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache", weil die Frage der Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Fitnessstudios in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sei.

Ein Kunde des Fitnessstudios hatte sich im Januar 2018 an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und die Kameraüberwachung geschildert. Daraus entwickelte sich der fortdauernde Rechtsstreit. Aus Sicht der Klägerin soll durch die Überwachung unter anderem Diebstahl, Vandalismus und sexueller Belästigung vorgebeugt werden. Die Kameras durch mehr Personal zu ersetzen, wäre finanziell nicht leistbar, argumentierte sie unter anderem.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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