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Kleinanzeigen in Nürnberg: Polizei warnt vor perfidem Trick


Perfider Trick bei Kleinanzeigen
Wenn das passiert, sollten Käufer alles abbrechen

Von t-online, pb

01.07.2025 - 16:19 UhrLesedauer: 1 Min.
Kleinanzeigen-App auf einem Handy (Symbolfoto): Die Nürnberger Cybercrime-Abteilung warnt vor Betrügern im Netz.Vergrößern des Bildes
Kleinanzeigen-App auf einem Handy (Symbolfoto): Die Nürnberger Cybercrime-Abteilung warnt vor Betrügern im Netz. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago)
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Warnung aus Nürnberg: Wer online einkauft, kann schnell in die Cybercrime-Falle tappen. Ein falscher Klick könne so schnell Tausende Euro kosten, warnt die Polizei.

Was als harmloser Online-Kauf beginnt, endet offenbar für immer mehr Nutzer von Kleinanzeigenportalen im finanziellen Desaster. Das Kommissariat für Cybercrime der Nürnberger Kriminalpolizei schlägt deshalb nun Alarm: Betrüger haben ihre Maschen perfektioniert und locken ahnungslose Käufer mit professionell gestalteten Phishing-Seiten in die Falle.

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Während des scheinbar routinemäßigen Bezahlvorgangs werden Nutzer plötzlich auf externe Links umgeleitet, die auf den ersten Blick vertrauenswürdig wirken. Dahinter verbergen sich jedoch täuschend echt nachgebaute Internetseiten, auf denen Kriminelle gezielt sensible Daten abgreifen – von Kreditkarteninformationen bis hin zu kompletten Online-Banking-Zugangsdaten.

Cybercrime-Kommissariat warnt vor Betrugsmaschen

Besonders perfide: Die Betrüger setzen auf psychologischen Druck. Sie suggerieren Dringlichkeit, gaukeln sichere Abwicklung durch angebliche Zahlungsdienste vor oder drängen zur Eile. Das Ziel ist stets dasselbe: der direkte Zugriff auf das Geld der Opfer.

Das Nürnberger Cybercrime-Kommissariat hat deshalb am Dienstag einige Verhaltensregeln herausgegeben: Nutzer sollen ausschließlich vertrauenswürdige Bezahlmethoden verwenden und bei dem geringsten Gefühl der Unsicherheit dem Bauchgefühl folgen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn unerwartet auf externe Seiten weitergeleitet wird – dann sollte der Bezahlvorgang sofort abgebrochen werden.

Grundsätzlich gilt: Wer Geld empfangen soll, muss niemals Kreditkartendaten angeben. Online-Banking-Zugangsdaten gehören unter keinen Umständen in fremde Hände – kein seriöser Käufer, keine Plattform und kein Dienstleister wird jemals nach solchen Informationen fragen. Opfer oder Personen mit entsprechendem Verdacht können sich jederzeit an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken, 01.07.2025
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