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Bundespolizei im Dauereinsatz: Am Hauptbahnhof in Nürnberg sind Waffen jetzt verboten


Bundespolizei verstärkt Präsenz
Am Hauptbahnhof sind Waffen jetzt verboten – aber nur vorübergehend

Von t-online, krei

Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Am Hauptbahnhof in Nürnberg gelten an diesem Wochenende besonders strenge Regeln.Vergrößern des BildesAm Hauptbahnhof in Nürnberg gelten an diesem Wochenende besonders strenge Regeln. (Quelle: JYB Media)
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Gefährliche Gegenstände sind im Hauptbahnhof an diesem Wochenende nachts tabu. Damit das vorübergehende Verbot eingehalten wird, ist die Bundespolizei verstärkt im Einsatz.

Am Hauptbahnhof in Nürnberg tritt am Freitag vorübergehend eine neue Regelung in Kraft. Auf deren Einhaltung achtet die Bundespolizeiinspektion in den nächsten Tagen ganz besonders. Verboten sind gefährliche Gegenstände. Auch wenn die Allgemeinverfügung nur für dieses Wochenende gilt, soll dies Aufmerksamkeit für das Thema schaffen. Auch wegen der zunehmenden Gewalt.

Das Verbot gilt jeweils von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, es endet am Montagmorgen, den 3. Juli. Wer an diesem Wochenende gegen das nächtliche Verbot verstößt, riskiert ein Zwangsgeld. Und das kann eine Maximalhöhe von immerhin 25.000 Euro erreichen, erklärt Anna Markl, Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Nürnberg, auf Nachfrage von t-online.

Während dieses Zeitraums achtet die Bundespolizeiinspektion Nürnberg in besonderem Maße auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung am Hauptbahnhof. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei sind deshalb an diesem Wochenende vermehrt vor Ort, um stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

Dass ausgerechnet dieses Wochenende dafür ausgewählt wurde, hat laut Markl keinen bestimmten Grund. Wichtig sei der Bundespolizei, auf das Thema aufmerksam zu machen. Vor allem in den Abend- und Nachtstunden sei es zuletzt zu Auseinandersetzungen gekommen, in denen eben auch vermehrt Waffen gezückt worden seien. Die Allgemeinverfügung soll dem nun entgegenwirken.

Gefährlichen Gegenstand dabei? Dann droht eine Strafe

Schuss- oder Schreckschusswaffen, gefährliche Werkzeuge, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art sind dann verboten. Aufgeführt sind außerdem Bogen, Armbrüste und Pfeile, Schleudern und Katapulte, Reizgas sowie Pfefferspary. "Zuwiderhandlungen können unter anderem mit einem Zwangsgeld geahndet werden", erklärt die Bundespolizei in einer Mitteilung vom Freitag.

Das betrifft das gesamte Gebäude vom Hauptbahnhof auf allen Etagen, einschließlich des Personentunnels sowie der Bahnsteige. Auf die neue Regelung weisen außerdem Informationsplakate hin, die rund um den Hauptbahnhof in Nürnberg angebracht wurden.

2018 habe es schon einmal eine ähnliche Aktion gegeben. Ob weitere folgen werden, kann Markl gegenwärtig nicht beantworten. Das werde die Evaluation nach diesem Wochenende zeigen.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung gibt es hier. Bei Fragen stehen auch die Beamtinnen und Beamten vor Ort zur Verfügung.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizei Nürnberg vom 30. Juni 2023
  • Telefonat mit Sprecherin der Bundespolizei
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