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Nürnberg: Mann soll Ehemann seiner Geliebten erstochen haben – Mordprozess


Auftakt im Mordprozess
59-Jähriger soll Ehemann seiner Geliebten erstochen haben

Von dpa
Aktualisiert am 11.07.2025 - 11:02 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte im Prozesssaal: Er will nicht für den Tod des 42-Jährigen verantwortlich sein.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte im Prozesssaal: Er will nicht für den Tod des 42-Jährigen Ehemann seiner Geliebten verantwortlich sein. (Quelle: Daniel Karmann)
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Der Nebenbuhler soll den Ehemann seiner Geliebten erstochen haben. Doch der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.

Zum Auftakt eines Prozesses um den gewaltsamen Tod eines 42 Jahre alten Mannes in Schwabach hat der Angeklagte am Landgericht Nürnberg-Fürth die Schuld an der Tat zurückgewiesen. Er habe nicht – wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt – in voller Absicht und geplant auf das Opfer eingestochen, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Vielmehr habe es ein Gerangel gegeben, in dessen Folge es zu den Verletzungen gekommen sei.

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Jahrelanges Verhältnis

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der 59 Jahre alte Mann den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst erstochen hat. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau von ihrem Ehemann nicht gut behandelt worden sei. Er hatte die Frau schon Jahre vorher kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Schreibwarenladen anfing. Über Jahre unterhielten beide neben der Ehe der Frau ein sexuelles Verhältnis, wie er auch in seiner Erklärung angab.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Ehemann abgepasst, als dieser gerade mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte. Er selbst macht geltend, er habe dem Mann nur ins Gewissen reden wollen, seine Frau besser zu behandeln.

Frau wollte dazwischengehen

Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil er sich im August vergangenen Jahres mitten in einem Wohngebiet in der mittelfränkischen Stadt abgespielt hatte. Nachbarn waren durch Schreie auf die Tat aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Der Angeklagte war wenige Tage später festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen.

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader hat für den Prozess insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang August gesprochen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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