Verhandlung in Nürnberg Bluttat in Schwabach: Angeklagter bestreitet Schuld in Mordprozess

Ein 59-Jähriger steht in Nürnberg wegen Mordes vor Gericht. Er soll den Ehemann seiner Geliebten erstochen haben – bestreitet jedoch jede Schuld.
Am Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Freitag der Prozess gegen einen 59-jährigen Mann begonnen, der im vergangenen August in Schwabach einen tödlichen Messerangriff verübt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. Er soll den Ehemann seiner langjährigen Geliebten auf einem Parkplatz abgepasst und mit zwei Stichen in die Brust tödlich verletzt haben.
Zum Prozessauftakt ließ der Angeklagte durch seine Verteidigerin eine abweichende Darstellung vortragen. Demnach habe nicht er, sondern das Opfer das Tatwerkzeug bei sich getragen. Zwischen beiden Männern sei es nach einem Streit zu einem Gerangel gekommen, bei dem es zu gegenseitigen Verletzungen gekommen sei. Der Angeklagte bestritt eine Tötungsabsicht.
Angeklagter hatte Affäre mit Frau des Opfers
Hintergrund der Tat ist laut Anklage eine jahrelange Affäre zwischen dem Angeklagten und der Ehefrau des Opfers. Die Frau hatte den mutmaßlichen Täter bereits vor Jahren kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Nürnberger Schreibwarenladen arbeitete. Nach eigenen Angaben unterhielten beide über längere Zeit hinweg eine sexuelle Beziehung.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte gezielt auf den Ehemann gewartet habe, um ihn wegen des mutmaßlich schlechten Umgangs mit seiner Frau zur Rede zu stellen – mit tödlichem Ausgang. Die Frau soll versucht haben, die Auseinandersetzung auf dem Parkplatz zu unterbrechen, und erlitt dabei selbst Verletzungen.
Urteil wird Anfang August erwartet
Mehrere Polizeibeamte sagten zum Auftakt des Prozesses als Zeugen aus und schilderten den Fortgang der Ermittlungen. Die Tat hatte seinerzeit große Aufmerksamkeit erregt, weil sie sich in dem Schwabacher Wohngebiet abgespielt hatte. Nachbarn hatten am frühen Morgen Schreie gehört und die Polizei alarmiert. Der Beschuldigte wurde wenige Tage später festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Bader hat elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für Anfang August erwartet.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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