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Ex-Soldaten wegen Söldnertruppe verurteilt


Söldnertruppe geplant
Gericht verurteilt ehemalige Bundeswehrsoldaten

Von afp
24.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozess um geplante Söldnertruppe im JemenVergrößern des BildesProzess im Oberlandesgericht Stuttgart: Die früheren deutschen Soldaten standen wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/dpa)
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Sie sollen versucht haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen: Nun wurden zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten in Stuttgart verurteilt.

Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat zwei frühere Bundeswehrsoldaten am Montag wegen versuchter Gründung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer eine Söldnertruppe für das arabische Bürgerkriegsland Jemen aufbauen und damit in das Kriegsgeschehen eingreifen wollten. Die Einheit sollte vor allem aus ehemaligen Bundeswehrsoldaten bestehen.

Die Angeklagten erhielten nach Gerichtsangaben Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und zwei Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts wollten der heute 61-Jährige und der 53-Jährige unmittelbar in den seit 2015 laufenden Bürgerkrieg im Jemen eingreifen. Demnach haben die beiden Männer seit Anfang 2021 geplant, eine Söldnertruppe mit einer Stärke von hundert bis 150 Mann aufzubauen. Deren Aufgabe hätte es sein sollen, im Jemen Teile der von Huthi-Rebellen kontrollierten Gebiete zu erobern sowie militärisch zu sichern. Dabei hätten sie Tötungshandlungen und auch zivile Opfer gebilligt.

Christlich-fundamentalistischer Hintergrund

Als Motiv nahm die Bundesanwaltschaft bei den beiden Männern einen christlich-fundamentalistischen Hintergrund an, außerdem hätten sie Anweisungen einer Wahrsagerin befolgt. Die Anklage ging allerdings auch von finanziellen Motiven aus: So sollen sie bis zu 40.000 Euro monatlichen Sold für die Truppe eingeplant haben.

Dem Gericht zufolge waren die beiden Männer arbeitsteilig tätig. Einer der Angeklagten sollte Kontakt zu saudischen Regierungsstellen für eine Finanzierung der Söldnertruppe herstellen. Der andere sollte Kontakt zu möglichen Söldnern aufnehmen. Beide blieben den Angaben nach allerdings erfolglos.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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