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Tödliche Schüsse in Mercedes-Werk in Sindelfingen – Urteil erwartet


Bluttat in Mercedes-Werk
Tödliche Schüsse auf Kollegen – das droht dem Täter

Von dpa
19.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Leichenwagen fährt auf dem Werksgelände von Mercedes-Benz in Sindelfingen (Archivbild).Vergrößern des BildesEin Leichenwagen fährt auf dem Werksgelände von Mercedes-Benz in Sindelfingen (Archivbild). (Quelle: IMAGO / Eibner)
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Ein Mann erschießt im vergangenen Mai in einem Werk von Mercedes zwei türkische Landsleute. Warum, ist auch vor dem angekündigten Urteil am Dienstag nicht ganz klar.

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen im Mercedes-Werk in Sindelfingen bei Stuttgart steht der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Schützen vor dem Abschluss. Am Dienstag (14 Uhr) will die Kammer des Stuttgarter Landgerichts ein Urteil verkünden.

Der damals 53 Jahre alte Angeklagte soll im vergangenen Mai während der Frühschicht in einer Produktionshalle zwei türkische Landsleute erschossen haben. Warum die beiden Männer sterben mussten, ist auch nach der Beweisaufnahme nicht gänzlich klar. Der mutmaßliche Täter und die Opfer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt.

Gericht muss entscheiden: Heimtücke oder Spontantat?

In einer Äußerung hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt angegeben, er habe sich gemobbt und gedemütigt gefühlt. Als Mitarbeiter einer Speditionsfirma habe er zudem mit einer drohenden Kündigung gerechnet. Er habe aber keinen Aufenthaltstitel, sondern besitze wegen eines nicht verlängerten Reisepasses nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Ohne Arbeitsplatz hätte er Deutschland und seine Familie verlassen müssen. Die Verwandten der Opfer hatten sich nach der Äußerung unzufrieden und enttäuscht gezeigt.

Das Landgericht muss nun entscheiden, ob der Mann auf der Anklagebank seine beiden Opfer "absichtlich" und "heimtückisch" erschossen hat. Dann wäre die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht ausgeschlossen und eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Oder ob es der Verteidigung des angeklagten Mannes folgt, die von einer Spontantat in einem psychischen Ausnahmezustand spricht. Auf eine konkrete Strafe hatte sich der Anwalt bei seinem Plädoyer nicht festgelegt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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