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Stuttgart: Polizeipräsident will "Stammbaumrecherche" nicht gesagt haben


Ermittlungen zur Stuttgarter Krawallnacht
Begriff "Stammbaumrecherche" soll nicht gefallen sein

Von dpa
Aktualisiert am 14.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Stuttgarts Polizeipräsident Franz Lutz: Er hat nach eigenen Angaben den Begriff "Stammbaumrecherche" nicht verwendet.Vergrößern des BildesStuttgarts Polizeipräsident Franz Lutz: Er hat nach eigenen Angaben den Begriff "Stammbaumrecherche" nicht verwendet. (Quelle: Sebastian Gollnow/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Stuttgarter Polizei war in Kritik geraten, da die Migrationshintergründe von Verdächtigen ermittelt werden sollen. Der vorbelastete Begriff der "Stammbaumrecherche" soll aber nicht gefallen sein.

Nach der hitzigen Debatte um Nachforschungen zur Herkunft der Stuttgarter Randalierer wehrt sich Polizeipräsident Franz Lutz weiter gegen Vorwürfe. Er habe den umstrittenen Begriff "Stammbaumrecherche" in seinen Ausführungen im Stuttgarter Gemeinderat nicht verwendet – "weder wörtlich, wie es behauptet wird, noch indirekt", sagte Lutz den "Stuttgarter Nachrichten". "So ein Wort widerspricht meiner Einstellung und gehört auch nicht zu meinem Vokabular." Die Fraktion der Grünen im Stadtparlament bat unterdessen um Entschuldigung. Einer ihrer Abgeordneten hatte den Streit mit einem Internetkommentar entfacht.

Das Wort sei jedoch "in keiner Weise gefallen", räumte die Stuttgarter Grünen-Fraktion ein und fügte hinzu: "Wir bedauern, dass ausgehend von einem Mitglied unserer Fraktion die Arbeit der Polizei in Stuttgart in ein schlechtes Licht gerückt wurde." Roth bleibt allerdings bei seiner Kritik am Vorgehen der Polizei: "Es geht um die Sache, nicht um den Begriff", kommentierte er auf Facebook.

Recherche sei "Standardmaßnahme"

Im Zeitungsinterview betonte Lutz: "Besonders bei Strafsachen von Jugendlichen und Tatverdächtigen unter 21 Jahren (...) ist die Überprüfung der Lebens- und Familienverhältnisse Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren und dient der Staatsanwaltschaft und den Gerichten als Entscheidungshilfe." Das könne auch bedeuten, dass die Nationalität der Eltern von Tatverdächtigen durch eine Anfrage beim Standesamt erhoben werde. "Dies ist eine polizeiliche Standardmaßnahme, die jeweils in einer Einzelfallbewertung geprüft wird", sagte Lutz.

Am Vortag hatte bereits der baden-württembergische CDU-Innenminister Thomas Strobl zum "verbalen Abrüsten" und zur Rückkehr zu einer sachlichen Debatte aufgerufen.

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In Stuttgart hatte es in der Nacht zum 21. Juni schwere Auseinandersetzungen gegeben. Randalierer hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Nach Angaben der Polizei waren 400 bis 500 Menschen an den Ausschreitungen beteiligt oder hatten zugeschaut. 32 Polizisten wurden verletzt. 40 Verdächtige wurden ermittelt.

Die Polizei wird kritisiert, weil sie nach eigenen Angaben bei elf ermittelten Tatverdächtigen über die Standesämter die Nationalität der Eltern erfragt hat, nachdem in der Vernehmung Angaben zur Herkunft verweigert worden waren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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