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Stuttgart: Südwesten beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte


Bei Einreise
Südwesten beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte

Von dpa
Aktualisiert am 13.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Impfung wird in einer Arztpraxis vorbereitet (Symbolbild): In Baden-Württemberg gelten künftig Ausnahmeregelungen für vollständig Geimpfte.Vergrößern des BildesEine Impfung wird in einer Arztpraxis vorbereitet (Symbolbild): In Baden-Württemberg gelten künftig Ausnahmeregelungen für vollständig Geimpfte. (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa-bilder)
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Für Menschen mit vollständigem Corona-Impfschutz sollen in Baden-Württemberg künftig etwas andere Regeln gelten. Das betrifft unter anderem die Quarantäneregelung bei der Einreise.

Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Baden-Württemberg künftig Ausnahmen von der Absonderungspflicht und nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Es werde eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Menschen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten. "Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag in Stuttgart.

Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Änderungen bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden laut Lucha diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag (19. April) in Kraft treten.

Weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte ergeben sich laut Lucha für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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