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Diese Corona-Maßnahmen verändern sich in Baden-Württemberg

Von dpa
Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ministerpräsident Kretschmann (r) spricht im Plenarsaal mit Innenminister Strobl (m) und CDU-Fraktionsvorsitzendem Hagel (l): Der Beschluss lässt keine Fastnachtsumzüge zu.
Ministerpräsident Kretschmann (r) spricht im Plenarsaal mit Innenminister Strobl (m) und CDU-Fraktionsvorsitzendem Hagel (l): Der Beschluss lässt keine Fastnachtsumzüge zu. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa-bilder)
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Keine Fasnachtsumzüge, aber mehr Menschen im Stadion: In Stuttgart sind neue Corona-Maßnahmen beschlossen worden. Damit soll das Stufensystem in Baden-Württemberg angepasst werden.

Der Landtag in Stuttgart hat an den Corona-Regeln für Baden-Württemberg geschraubt. Während die Regeln für Großveranstaltungen wie angekündigt lockerer werden, werden Feierwütige wohl enttäuscht.

So sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6.000 Zuschauer im Fußballstadion zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag. Besucherinnen und Besucher müssen also geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern.

Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1.500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. "Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen", sagte Kretschmann.

Corona-Beschluss in Stuttgart: Clubs und Discos bleiben geschlossen

Clubs und Diskotheken müssen wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante auch in der normalen Alarmstufe geschlossen bleiben. "Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher", so Kretschmann.

Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ende der Woche in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt. Auch hier verschärfte die Regierung die Regeln in der normalen Alarmstufe.

Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof hält dieses Vorgehen aber für rechtswidrig. Im Einzelhandel soll künftig 3G statt 2G gelten, damit haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu Geschäften. In der Gastronomie wird etwas gelockert. In der Alarmstufe gilt in Innenräumen wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch für 2G plus einen Test vorweisen.

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