t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalStuttgart

Flüchtlingsrat fordert andere Form der Abschiebehaft


Stuttgart
Flüchtlingsrat fordert andere Form der Abschiebehaft

Von dpa
11.03.2022Lesedauer: 2 Min.
AbschiebungshafteinrichtungVergrößern des BildesEin Mann geht über einen Flur einer Abschiebungshafteinrichtung. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Baden-Württemberg muss Abschiebehäftlinge aus Sicht des Flüchtlingsrats nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anders unterbringen. "Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden", sagte Geschäftsführer Seán McGinley laut einer am Freitag verbreiteten Mitteilung in Bezug auf die baden-württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim. "In bestimmten Punkten - etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten - sind sie sogar noch restriktiver." Das Justizministerium in Stuttgart sieht keinen Handlungsbedarf.

Der EuGH hatte am Donnerstag in einem Fall aus Niedersachsen unter anderem entschieden, dass Menschen in Abschiebehaft in einer separaten Abteilung einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden dürften, sofern die Bedingungen dort "so weit wie möglich verhindern, dass diese Unterbringung einer Inhaftierung in einer Gefängnisumgebung gleichkommt". Auch müssten dabei unter anderem die von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Rechte berücksichtigt werden (Rechtssache C-519/20).

Das ist aus Sicht des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg in der ehemaligen Jugendstrafanstalt in Pforzheim aber nicht der Fall: "Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen", heißt es in der Mitteilung. Die Landesregierung müsse nun schnell die Vorgaben aus Luxemburg umsetzen.

Ein Sprecher des Ministeriums der Justiz und für Migration erwiderte: "Nach derzeitigem Stand ergibt sich aus unserer Sicht aus dem Urteil für Baden-Württemberg kein Änderungsbedarf." Das Land habe 2016 eine spezielle Einrichtung als Abschiebungshafteinrichtung in Betrieb genommen. "Die Bedingungen der Unterbringung in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim sind aus unserer Sicht so ausgestaltet, dass sowohl die von der Charta garantierten Grundrechte als auch die in der EU-Rückführungsrichtlinie verankerten Vorgaben erfüllt werden." Die Bedingungen der Unterbringung unterschieden sich wesentlich von den Haftbedingungen in einer Justizvollzugsanstalt. Zudem arbeite in der Einrichtung speziell geschultes Personal.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website