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Amtsgericht | Prozess um Angriff auf TV-Team in Wuppertal gestartet


Amtsgericht
Prozess um Angriff auf TV-Team in Wuppertal gestartet

Von dpa
Aktualisiert am 19.09.2023Lesedauer: 2 Min.
GerichtsmikrofoneVergrößern des BildesMikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Prozess um den Angriff auf ein TV-Reporter-Team in Wuppertal ist am Dienstag neu gestartet worden. Während einer der beiden Angeklagten die Aussage verweigerte, bestritt der andere die Vorwürfe. Angeklagt sind beide Männer am Amtsgericht wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Ihnen wird vorgeworfen, vor fünf Jahren ein Kamerateam angegriffen zu haben, das im Auftrag des TV-Senders Sat.1 für eine Reportage über dubiose Methoden von Gebrauchtwagenhändlern unterwegs war.

Der Kameramann soll bei der Attacke auf dem Gelände eines Autohauses in Wuppertal schwer verletzt und die Kamera zerstört worden sein. Das Opfer soll Prellungen, einen Knochenbruch und eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben und danach lange Zeit nicht mehr arbeitsfähig gewesen sein. In einer Video-Vernehmung bekräftigte der Kameramann am Dienstag die schweren Folgen des Angriffs: Er sei weiterhin in psychiatrischer Behandlung und stehe unter Beruhigungsmitteln.

Das Team sei wegen einer Interviewanfrage auf das Gelände des Autohauses gegangen. "Es war mir nicht ersichtlich und ich habe nichts erkannt, was darauf hindeutete, dass das verboten sein könnte", sagte er.

Die Reporterin habe gesagt, dass man vom Sender Sat.1 sei, und der Mann hinter dem Schreibtisch habe versucht, seinen Chef zu erreichen. "Dann bekam ich einen Schlag von hinten", schilderte der Kameramann. Ein maskierter Täter habe versucht, ihn hinauszudrängen.

"Ich wollte den Rückzug antreten und bekam noch mal einen starken Schlag in den Rücken", berichtete er. "Ein zweiter Mann kam, wollte mir die Kamera entreißen. Ich wollte nur noch der Situation entfliehen, bin dann auf den Asphalt geknallt und habe ab da Erinnerungslücken."

Der Prozess war bereits im April gestartet, musste dann aber wegen der Erkrankung eines Angeklagten abgebrochen werden. Weil er innerhalb der vorgeschriebenen 30-Tage-Frist nicht fortgesetzt werden konnte, begann er nun von vorne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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