t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeUnterhaltungKino

Oscar-Academy: Will Smith weigerte sich, die Gala zu verlassen


Trotz Aufforderung nach Ohrfeige
Will Smith soll sich geweigert haben, die Oscar-Gala zu verlassen

Von afp
Aktualisiert am 31.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Will Smith: Wie entscheidet die Academy über seinen Oscar, den er für "King Richard" als bester Hauptdarsteller überreicht bekam?Vergrößern des BildesWill Smith: Wie entscheidet die Academy über seinen Oscar, den er für "King Richard" als bester Hauptdarsteller überreicht bekam? (Quelle: Frazer Harrison/Getty Images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Oscar-Akademie leitet ein Disziplinarverfahren gegen Will Smith ein. Trotz seines Gewaltausbruchs auf offener Bühne nahm der Hollywoodstar noch seinen Preis entgegen.

Die Organisatoren haben den US-Schauspieler Will Smith eigenen Angaben zufolge nach dessen Ohrfeige gegen den Komiker Chris Rock zum Verlassen der Oscars-Gala aufgefordert. Dieser habe sich jedoch "geweigert", erklärte die Academy of Motion Picture Arts and Sciences am Mittwoch.

Die Veranstalter fügten hinzu, sie hätten "die Situation anders handhaben können". Smith hatte kurz nach dem Vorfall den Preis für den besten Hauptdarsteller erhalten.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Die Academy, die die Oscars vergibt, erklärte, sie habe ein Disziplinarverfahren gegen Smith eingeleitet. Dieser habe gegen die Verhaltensregeln der Academy verstoßen, darunter "unangemessener Körperkontakt, beleidigendes oder bedrohliches Verhalten und Beeinträchtigung der Integrität der Academy". Smith solle "mindestens 15 Tage" vor einer Abstimmung des Vorstands über mögliche Sanktionen benachrichtigt werden und die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme erhalten.

Die nächste Sitzung des Vorstands findet demnach am 18. April statt. Dort könnte die Academy bereits eine "Suspendierung", einen Ausschluss oder "andere nach der Satzung und den Verhaltensregeln zulässige Sanktionen" beschließen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website