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Christina Ricci erwirkt einstweilige Verfügung gegen Noch-Ehemann


"Physisch und emotional misshandelt"
Christina Ricci erwirkt einstweilige Verfügung gegen Noch-Ehemann

Von t-online, jdo

21.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Christina Ricci: Die Schauspielerin leitete rechtliche Schritte gegen ihren Ehemann ein.Vergrößern des BildesChristina Ricci: Die Schauspielerin leitete rechtliche Schritte gegen ihren Ehemann ein. (Quelle: imago images / Future Image)
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Weil er sie mehrfach angegriffen und geschlagen haben soll, erwirkte die Schauspielerin vor Gericht, dass sich James Heerdegen ihr und dem gemeinsamen Sohn nur noch auf 100 Meter nähern darf.

Nach sieben Jahren Ehe reichte Christina Ricci im Sommer 2020 die Scheidung von James Heerdegen ein. Der offizielle Grund: "unüberbrückbare Differenzen". Nun kommen die schockierenden Details zu der Trennung ans Licht, denn die Schauspielerin hat eine einstweilige Verfügung gegen ihren Noch-Ehemann erwirkt.

Wie aus den Gerichtsunterlagen, die dem US-Portal "TMZ" vorliegen, hervorgeht, muss der Produzent 100 Meter Abstand von Christina Ricci und dem gemeinsamen sechsjährigen Sohn Freddie einhalten. Selbst dem Familienhund darf er sich nicht mehr nähern.

"Physisch und emotional misshandelt"

Mit dem Antrag erhebt die 40-Jährige schwere Vorwürfe gegen James Heerdegen. So soll er sie im vergangenen Jahr während des Corona-Lockdowns immer wieder "physisch und emotional misshandelt" haben – sogar vor den Augen ihres Sohnes. Fotos, die "TMZ" veröffentlichte, zeigen die Schauspielerin mit Verletzungen und blauen Flecken.

Laut den Dokumenten fürchtete Christina Ricci nach einer Äußerung ihres Noch-Ehemannes sogar um ihr Leben. "Er sagte, er könne erst Mitleid mit mir haben, wenn ich in kleinen Teilen zerstückelt vor ihm liegen würde", gab die 40-Jährige an. Der endgültige Ausschlag für die Scheidung.

Das Verfahren laufe noch, doch Christina Ricci hat bereits das alleinige Sorgerecht für Sohn Freddie beantragt. James Heerdegen will dagegen vorgehen, er streitet die Vorwürfe gegen ihn ab.

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