t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Geisterfahrer: So verhalten Sie sich auf der Autobahn richtig


Wie Sie sich schützen
Geisterfahrer - was Sie tun und lassen sollten

Von dpa, adac
Aktualisiert am 27.11.2015Lesedauer: 2 Min.
Geisterfahrer: Das Schild an der Autobahn soll davon abhalten, zum Falschfahrer zu werden.Vergrößern des BildesGeisterfahrer: Das Schild an der Autobahn soll davon abhalten, zum Falschfahrer zu werden. (Quelle: dpa-tmn)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Sie sind der Horror eines jeden Autofahrers: Geisterfahrer. Wie verhält man sich richtig, wenn man einem begegnet - oder selbst zum Geisterfahrer geworden ist?

"Pro Jahr ereignen sich in Deutschland zwischen 75 und 80 Unfälle durch Geisterfahrer", sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Diese Zahl ist laut DVR in den vergangenen Jahren vergleichsweise konstant geblieben. Etwa jeder sechste dieser Unfälle endet tödlich.

Geisterfahrer: So verhalten Sie sich richtig

Um einem Geisterfahrer nicht völlig unvorbereitet zu begegnen, gibt es ein wirksames Mittel: "Schalten Sie den Verkehrsfunk im Radio ein", rät Rademacher. "Dann sind Sie immer gut informiert." Wer eine Meldung über einen Falschfahrer auf seiner Strecke hört, sollte sofort die Geschwindigkeit reduzieren.

"Fahren Sie am besten auf dem äußerst rechten Fahrstreifen", rät Jürgen Berlitz vom ADAC. "Und zwar ohne zu überholen." Wichtig ist auch ausreichender Abstand zum Vordermann. "Wenn möglich, steuern Sie den nächsten Parkplatz an und warten, bis die Gefahr vorüber ist", rät Rademacher.

Selbst Geisterfahrer? Auto am Fahrbahnrand abstellen

Wer selbst zum Geisterfahrer wird, sollte möglichst sofort die Warnblinkanlage und das Licht einschalten, rät ADAC-Verkehrsexperte Berlitz. "Fahren Sie sofort an den nächstgelegenen Fahrbahnrand, stellen ihr Fahrzeug dicht neben der Leitplanke ab, steigen Sie vorsichtig aus und stellen Sie sich hinter die Leitplanke." Dann sollte am besten die Polizei gerufen werden, damit sie helfen kann.

Geisterfahrer: Brenzlig auf kurzen Abschnitten

Kurze, oft nur wenige Kilometer lange Autobahnabschnitte bergen offensichtlich das größte Risiko, auf einen Geisterfahrer zu treffen oder selber in falscher Richtung aufzufahren. Dies zeigt eine ADAC-Auswertung aller Falschfahrermeldungen aus den Jahren 2010 und 2011. Dabei handelt es sich zum Großteil um Straßen mit dreistelligen Autobahn-Nummern, die meist als Zubringer oder Verbindungsstrecken in Ballungsräumen fungieren.

Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie das Saarland kommen - bezogen auf die Länge des Autobahnnetzes - auf deutlich mehr Falschfahrermeldungen als die übrigen Bundesländer. Der ADAC vermutet, dass dies auf die höhere Anschlussstellendichte zurückzuführen ist.

Weniger Geisterfahrer im Osten

Auffällig ist auch, dass die ostdeutschen Länder besser abschneiden als die Länder im Westen. Dies liegt laut Club daran, dass die Autobahnen im Osten neuer und nach aktuelleren Richtlinien gestaltet sind als die Fernstraßen im Westen. Auch die Wegweisung und Beschilderung dürfte in Ostdeutschland vielerorts in einem besseren Zustand sein.

Hier ist die Gefahr am größten

Wie die Auswertung des ADAC weiter zeigt, passieren an Wochenenden die meisten Geisterfahrten. 23 Prozent aller gemeldeten Falschfahrten wurden am Sonntag, 20 Prozent am Samstag registriert. Die anderen Wochentage kamen auf Anteile von elf bis zwölf Prozent.

Zwischen fünf und neun Uhr morgens besteht das geringste Risiko, einem Falschfahrer zu begegnen, zwischen 20 und 5 Uhr ist die Gefahr am größten. Eine Zunahme von Geisterfahrten in der dunklen Jahreszeit ist nicht zu erkennen: Die meisten Meldungen gehen zwischen August und Oktober ein, die wenigsten im Februar und März.

Unbeabsichtigte Geisterfahrt kostet Bußgeld

Ohne Folgen bleibt auch eine unbeabsichtigte Geisterfahrt nicht. Selbst wer niemanden gefährdet hat, muss nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen.

Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Werden andere gefährdet, droht der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website