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Speed Assistance – Überwacher ist seit Juli 2022 Pflicht und könnte teuer werden


Neuer Überwacher im Auto ist Pflicht

Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 06.07.2022Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Tempo im Blick: Künftig hilft dabei ein neuer Assistent. Und er tut noch mehr.Vergrößern des Bildes
Tempo im Blick: Künftig hilft dabei ein neuer Assistent. Und er tut noch mehr. (Quelle: Zoonar/imago-images-bilder)

Mehr Überwachung im Auto: Ab der Jahresmitte zieht ein neuer Aufpasser ins Cockpit ein – und zwar verpflichtend. Unter Umständen müssen Autofahrer für diese Kontrolle sogar bezahlen.

Vor zwei Jahren hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die seit dem 6. Juli zur Umsetzung kommt. Dann müssen neue Fahrzeugtypen zwingend mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA (Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein. Ab Mitte 2024 gilt diese Pflicht für alle Neufahrzeuge. Dadurch soll es jährlich bis zu 25.000 weniger Verkehrstote und 140.000 weniger Schwerverletzte geben, so die EU. Gegen dieses Vorhaben lässt sich kaum etwas Schlechtes sagen – im Gegensatz zum neuen ISA-System. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Für wen wird ISA zur Pflicht? Und wann?

Ab dem 6. Juli 2022 müssen neue Fahrzeugtypen (Pkw, Lkw, Transporter, Busse) mit ISA ausgerüstet sein. Modelle, deren Typzulassung schon früher erfolgte, dürfen ab dem 7. Juli 2024 nur noch mit ISA verkauft werden.

Beispiel: Wer sich in nächster Zeit für den aktuellen VW Golf entscheidet, wird ihn ohne ISA erhalten. Denn das Modell erhielt seine Typzulassung natürlich vor dem 6. Juli 2022. Ab Mitte 2024 muss aber auch er den Assistenten an Bord haben. Und im Nachfolgemodell wird ISA auf jeden Fall verbaut sein, da es seine Typzulassung nach dem Stichtag erhalten wird.

Eine Pflicht zum Nachrüsten aktueller Modelle gibt es also nach derzeitigem Stand nicht.

Was genau tut ISA?

Das System kombiniert Assistenten wie Verkehrszeichenerkennung, Tempomat und Tempobegrenzer miteinander. Es soll Autofahrer dabei unterstützen, nicht zu schnell zu fahren. Denn es kennt die erlaubte Geschwindigkeit und weiß auch, wie schnell das Auto gerade unterwegs ist. Dazu greift es auf Sensoren, Kameras und digitale Karten zurück. Wenn das gefahrene Tempo höher ist als das erlaubte, kann ISA die Leistung des Motors drosseln oder sogar abschalten, bis die erlaubte Geschwindigkeit erreicht ist.

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Außerdem macht es den Fahrer durch optische, haptische oder akustische Signale darauf aufmerksam, dass er zu schnell fährt. Das kann ein Warnhinweis im Sichtfeld sein, ein Warnton oder ein vibrierendes Gaspedal – oder eine Kombination aus diesen Signalen. Es kann aber auch den Gegendruck des Gaspedals erhöhen. Um das Tempo zu halten, müsste der Fahrer dann also kräftiger auf das Pedal treten. Die Bremse betätigt der Assistent aber nur, wenn im Auto ein Notbrems-Automat oder ein adaptiver Abstandsregeltempomat (ACC) verbaut ist.

Was kostet ISA?

In den ersten sieben Jahren kommen auf Autofahrer keine Kosten zu. Danach ist es den Autoherstellern aber erlaubt, eine Gebühr für den Assistenten zu erheben (beispielsweise in einem Abo-Modell).

Was ist das Problem an ISA?

Kritik am neuen Assistenten gibt es von verschiedenen Seiten. Der ADAC etwa hält das System für zu wenig erprobt und deshalb nicht ausgereift. Andere haben Zweifel, ob ISA den Verkehr wirklich sicherer mache. Ihrer Meinung nach hat die Autolobby zu stark an der Gestaltung der EU-Verordnung mitgewirkt.

So können Autofahrer das System überstimmen, indem sie fest aufs Gaspedal drücken – oder sie schalten ISA einfach ganz aus. Auch das ist nämlich möglich. Allerdings aktiviert sich der Assistent mit jedem Start des Autos erneut. Dennoch: "Ein ausgeschaltetes System hat keinen Sicherheitsvorteil", kritisiert beispielsweise die Verkehrssicherheitsorganisation ETSC (European Transport Safety Commission).

Weitere Assistenten werden Pflicht

Neben ISA werden einige weitere Assistenten für neue Autos vorgeschrieben. Dazu zählt eine Art Blackbox: Wenn das Auto einen drohenden Crash bemerkt, speichert es darin die Fahrdaten rund um den Zusammenstoß. Auch eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren wird Pflicht. Ein angeschlossener Promillemesser kann das Auto lahmlegen, wenn der Wert des Fahrers zu hoch ist. Das Messgerät selbst wird allerdings nicht zur Standardausstattung. Dafür aber die folgenden Helfer:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
  • Reifendrucküberwachung
Verwendete Quellen
  • Zeitschrift "Auto Straßenverkehr"
  • spiegel.de
  • computerbild.de
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