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Gebrauchtwagen: Das sind die fiesen Tricks der Händler


Achtung vor diesen Maschen
Die Tricks der Gebrauchtwagenhändler

Auto, Motor und Sport/t-online.de

Aktualisiert am 08.07.2016Lesedauer: 2 Min.
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Wer sich für Gebrauchtwagen interessiert, sollte auf der Hut sein.Vergrößern des Bildes
Wer sich für Gebrauchtwagen interessiert, sollte auf der Hut sein. (Quelle: Spreitenbach,Schweiz Bild/imago-images-bilder)

Wer sich für einen Gebrauchtwagen interessiert, sollte ganz genau hinschauen - und vor allem mit geschärften Sinnen ans Werk gehen. Denn vor allem unseriöse Händler sind mit allen Wassern gewaschen. Auf diese Tricks der Gebrauchtwagen-Händler weist jetzt die Fachzeitschrift "Auto, Motor und Sport" hin.

Gebrauchtwagen-Trick 1: Verkauf im Kundenauftrag

Angeblich verkauft der Händler im Kundenauftrag. Das ist zwar nicht verboten, doch oft wollen sich Händler mit diesem Trick um die Gewährleistung drücken. Deshalb sollte der Käufer darauf bestehen, dass der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag steht.

Gebrauchtwagen-Trick 2: "Gekauft wie gesehen"-Klausel

Der Händler besteht auf der Klausel "Gekauft wie gesehen". Gerade weil man Wert auf die Gewährleistung legt, geht man zum Händler. Und der kann sich auch mit dieser Klausel nicht drücken. Allerdings aufgepasst, wenn im Kaufvertrag Bastlerauto oder Schrottauto steht. Dann besser nicht kaufen.

Gebrauchtwagen-Trick 3: keine Probefahrt

Der Händler verweigert die Probefahrt. Das geht gar nicht. Man kann kein Auto kaufen, ohne darin gefahren zu sein. In dem Fall unbedingt vom Kauf Abstand nehmen.

Gebrauchtwagen-Trick 4: unseriöse Preisversprechen bei Verkauf

Kartenhändler versprechen hohe Ankaufpreise. Oft ist genau das Gegenteil der Fall. Doch der Trick ist einfach: Die Händler lassen den Verkäufer oft über eine längere Strecke anreisen. Bei der Durchsicht werden dann Mängel festgestellt und der angebotene Preis liegt deutlich unter den Erwartungen.

Weil man genervt ist und das Auto loswerden will, willigt man doch ein. Deshalb: Meiden Sie Händler, die am Telefon hohe Preise versprechen, aber eine lange Anreise verlangen.

Gebrauchtwagen-Trick 5: Sachverständiger soll ins Spiel kommen

Ein Sachverständiger legt den Preis fest. Manche Händler bieten zwar einen hohen Ankaufpreis an, tragen ihn aber nicht im Kaufvertrag ein. Stattdessen steht da eine Klausel, dass ein Sachverständiger den Preis festlegt. Das kann viel Geld kosten.

Gebrauchtwagen-Trick 6: zeitlichen Druck ausüben

Der Preis gilt nur heute. Händler, die ein angebliches Schnäppchen anbieten, das aber nur ganz kurz gilt, machen sich verdächtig. Und Schnäppchen gibt es immer wieder. Lassen Sie sich also nicht künstlich unter Druck setzen, sondern entscheiden Sie in Ruhe.

Autokauf-Checklisten zum Download

Praktisch sind Checklisten fürs Besichtigen. Sie ersetzen keinen Fachmann, aber unseriöse methoden kann damit auch ein Laie erkennen. Über das Internet zum Ausdrucken angeboten werden etwa die ADAC Gebrauchtwagenkauf Checkliste (PDF, 488 KB) oder die Checkliste für Besichtigungen (PDF, 458 KB) bei mobile.de.

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