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Katastrophenwarnung direkt aufs Handy mit Cell Broadcast


Einführung von Cell Broadcast
Katastrophenwarnung kommt direkt aufs Handy

Von dpa-afx, arg

Aktualisiert am 24.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Katastrophenwarnung auf dem Handy: Eigentlich eine praktische Sache (Symbolbild).Vergrößern des BildesKatastrophenwarnung auf dem Handy: Eigentlich eine praktische Sache (Symbolbild). (Quelle: Michael Gottschalk/imago-images-bilder)
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Im Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig auch über Mobilfunk gewarnt werden. Eine Grundlage dafür lieferte jetzt das Bundeswirtschaftsministerium.

Im Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig auch über Mobilfunk gewarnt werden - für dieses Cell-Broadcast-System steht nun die Grundlage. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte dazu am Mittwoch eine Mobilfunk-Warn-Verordnung.

Damit könnten öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch über die Mobilfunknetze mittels Cell Broadcast versendet werden, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Cell Broadcast ist ein von Netzbetreibern eingesetzter Mobilfunkdienst zum Versenden von Nachrichten an alle Empfänger innerhalb einer Funkzelle. Der Dienst ist standardisiert und in allen gängigen Netzen verfügbar.

Dadurch besitzt er wenig externe Abhängigkeiten, ist großteils unabhängig von anderen technischen Einflussfaktoren und deshalb relativ robust und stabil. Dies ist vor allem in Katastrophenfällen unabdingbar, wenn das gewöhnliche Mobilfunknetz vor einer Überlastung steht.

Flutkatastrophe als Anlass zur Einführung

Nach der Flutkatastrophe im Juli vor allem im Westen Deutschlands hatten Bund und Länder die Einführung von Cell Broadcast beschlossen. Das System ermöglicht es laut Ministerium, durch eine Push-Nachricht an Handys Warnungen schnell und zielgenau an eine große Anzahl von Menschen zu versenden.

Die Verordnung konkretisiere die entsprechenden gesetzlichen Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter und gestalte diese aus, hieß es. Sie regele die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.

Für die Verordnung ist laut Ministerium die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat werde sich noch an diesem Freitag mit der Verordnung befassen. Parallel erarbeite die Bundesnetzagentur eine Richtlinie, die technische Detailregelungen festlege.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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