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Mobilfunkanbieter muss zahlen: Kunde Monate lang ohne Netz


Schadenersatz eingeklagt
Zehn Monate kein Netz: Mobilfunkkunde erhält 2.800 Euro

Von t-online, dom

07.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0302046457Vergrößern des BildesEin Mann schaut auf sein Smartphone (Symbolfoto): Hat er womöglich kein Netz? (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com)
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Weil ein Mobilfunkmast nicht funktionierte, konnte ein Kunde monatelang nicht in seiner Wohnung telefonieren. Er klagte auf Entschädigung.

Viele von uns kennen das Problem, wenn man tatsächlich einmal dringend telefonieren muss, ist das Netz mal wieder weg. Aber Monate lang kein Empfang?

So erging es einem Mobilfunkkunden aus Niedersachsen. Der Mann hatte zehn Monate lang in seinem eigenen Zuhause kein Telefonnetz – dafür muss der Mobilfunkanbieter ihm nun 2.800 Euro Entschädigung zahlen, entschied das Landgericht Göttingen.

Wie "beck-aktuell", das Nachrichtenmagazin für Rechtsentwicklungen und Rechtsprechungen, berichtet, meldete der Mann die Störung einen Monat nach dem Auftreten. Er forderte Schadenersatz, als sich die Situation nicht besserte.

Der Mobilfunkanbieter hatte Einwände: Der Sendemast, der die Wohnung des Kunden abdecke, sei gar nicht ausgefallen. Vielmehr sei er ausgelastet gewesen, weil es bei anderen Basisstationen Störungen gegeben habe. Der Mann sei außerdem der einzige vom Ausfall betroffene Kunde gewesen. Der Anbieter führte auch ins Feld, dass der Kunde ja über WLAN hätte telefonieren können.

Störung muss innerhalb von zwei Tagen beseitigt sein

"Diese Argumentation griff beim LG nicht", schreibt "beck-aktuell". Das Gericht begründete seine Entscheidung so: "Wird eine Störung nach Aufforderung nicht innerhalb von zwei Tagen beseitigt, kann der Verbraucher nach dieser Regelung ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen."

Der Kunde habe nicht mehr telefonieren können, deshalb sei von einem vollständigen Dienstausfall auszugehen. Für den Anspruch sei es daher auch ohne Belang, dass nur ein einzelner Verbraucher betroffen war. Und auch den Hinweis auf die mögliche Telefonie über WLAN ließ das Gericht nicht gelten, da es mit Blick auf Mängel bei der WLAN-Versorgung kein gleichwertiger Ersatz für das Telefonieren über Mobilfunk sei.

Verwendete Quellen
  • Landgericht Göttingen, Urteil vom 01.09.2023 - 4 O 78/23
  • rsw.beck.de: "Über Monate kein Netz: 2.800 Euro für Mobilfunk-Kunden"
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