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ZDF-Chef Thomas Bellut fordert höheren Rundfunkbeitrag


"Qualitätsniveau nicht zu halten"
ZDF-Chef fordert höheren Rundfunkbeitrag

Von dpa
Aktualisiert am 27.12.2018Lesedauer: 3 Min.
Thomas Bellut: Der ZDF-Indendant sorgt sich um die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender.Vergrößern des BildesThomas Bellut: Der ZDF-Indendant sorgt sich um die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa-bilder)

Die Inflation lässt die Preise für viele Alltagsprodukte steigen. Der Rundfunkbeitrag aber liegt seit 2015 bei 17,50 Euro pro Monat. Der ZDF-Intendant warnt vor Qualitätseinbußen, wenn der Beitrag nicht bald erhöht wird.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hält eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags für notwendig. Ohne eine Beitragsanpassung sei "das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten", sagte Bellut im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei den Ländern. Im Gespräch ist unter anderem ein Index-Modell, bei dem der Beitrag regelmäßig an die Inflation angepasst wird.

Seit 2015 werden 17,50 Euro pro Haushalt und Monat fällig. Damals war der Beitrag erstmals gesenkt worden von zuvor 17,98 Euro. Der Grund für die Beitragsreduzierung: Durch die Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag waren die Kassen der öffentlichen Anstalten gut gefüllt.

Doch ohne diese Rücklagen liege der tatsächliche Rundfunkbeitrag nach Ansicht des Intendanten real bereits bei 18,35 Euro. "Das ist also der wirkliche Basiswert. Alles darunter wäre eine klare Kürzung, die nur durch große Einsparungen im Programm erbracht werden könnte."

Die Länderchefs schieben die Entscheidung vor sich her

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 festgelegt. Mehrere Länder wollen ihn an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln, statt wie bisher alle vier Jahre neu darüber zu beraten und zu entscheiden. Die Länderchefs fällten bei ihrem Treffen Anfang Dezember noch keine Entscheidung. Im Frühjahr teilen die Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit, wie viel Geld sie aus ihrer Sicht für die neue Finanzperiode von 2021 bis 2024 brauchen.

"Unsere KEF-Anmeldung wird bedarfsgerecht und verantwortungsbewusst sein", kündigte der Intendant an. Er sei optimistisch, dass die Länder einem KEF-Vorschlag zustimmten, der auf vernünftigen Anmeldungen der Rundfunkanstalten basiere, sagte der ZDF-Intendant. Darin sollten einerseits die Teuerungsraten berücksichtigt und andererseits die Sparanstrengungen dokumentiert werden. Er betonte: "Wir arbeiten daran, das vereinbarte Sparprogramm umzusetzen und haben mit der ARD konkrete Schritte der besseren Zusammenarbeit fixiert."

Meldedatenabgleich: Beitragsservice verschickt Millionen Briefe

Unterdessen möchte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio herausfinden, wer in Deutschland keinen Rundfunkbeitrag zahlt, obwohl er das müsste. Zu diesem Zweck hat er seine Daten mit denen der Meldeämter abgeglichen. Bis Ende Dezember sollen daraufhin rund 2,93 Millionen Menschen Post bekommen haben. In den Schreiben geht es darum, zu klären, ob die Adressaten beitragspflichtig sind.

Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres vollständig an den Beitragsservice geliefert, auch der anschließende Datenabgleich ist inzwischen abgeschlossen, wie die Einrichtung in Köln auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Verschicken der übrigen Klärungsschreiben werde voraussichtlich noch bis Ende März 2019 dauern, so der Sprecher des Beitragsservice, Christian Greuel. Bis dahin sollen insgesamt rund 3,6 Millionen Adressaten Post bekommen haben. Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs peilt der Beitragsservice für Frühjahr 2019 an. Bislang sind noch keine Informationen dazu bekannt, mit wie viel mehr Geld der Beitragsservice durch den Datenabgleich rechnen kann.

Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden oder bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind.

Auch Menschen, die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen oder ihn darüber zu informieren, dass sie in einer Wohnung leben, für die bereits ein Mitbewohner zahlt, können darunter sein. Der Beitragsservice empfiehlt den Angeschriebenen, das beigefügte Antwortformular ausgefüllt an den Beitragsservice zurückzusenden oder das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rückmeldung zu nutzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ARD.de: "Entwicklung der Höhe des Rundfunkbeitrags und der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag"
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