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Telegram: Bundesjustizministerium geht gegen beliebten Messenger vor


Alternative zu WhatsApp
Bundesjustizministerium geht gegen Telegram vor

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 14.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Logo von Telegram auf einem Smartphone: Das Justizministerium will gegen den Messenger vorgehen.Vergrößern des BildesDas Logo von Telegram auf einem Smartphone: Das Justizministerium will gegen den Messenger vorgehen. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
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Der Messenger Telegram gehört mit hunderten Millionen Nutzern zu einem der beliebteren Chat-Dienste. Nun will das Justizministerium gegen den Dienst vorgehen. Grund dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Grund sei, dass Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar seien, erläuterte eine Sprecherin am Montag in Berlin. Dies schreibe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber vor.

Zudem sei nicht klar, wohin sich Gerichte bei Telegram wenden könnten, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht, hieß es weiter. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erlaubt es Nutzern sozialer Netzwerke, vor Gericht zu ziehen, wenn sie ihre Rechte nicht gewahrt sehen.

Formal zuständig ist das beim Justizministerium angesiedelte Bundesamt für Justiz, das nach Angaben der Sprecherin in der Sache zwei Bußgeldverfahren durchführt. An Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten seien zwei Schreiben versandt worden. Das Unternehmen könne nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Hintergrund des Ganzen ist die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, auch kleinere Messenger-Dienste schärfer zu regulieren. Vor allem Telegram wird vorgeworfen, dass der Dienst mit mehreren Hundert Millionen Nutzern weltweit als Plattform für den Austausch etwa von rechten Gruppen dient. "Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden", hatte die SPD-Politikerin Anfang des Jahres gesagt. Das NetzDG sieht vor, dass strafbare Inhalte schnell und konsequent gelöscht werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur Reuters
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