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Panoramafreiheit: Auch Gebäudefotos können Urheberrecht verletzen


Veröffentlichung verboten
Manche Gebäudefotos sind urheberrechtlich geschützt

Von dpa-tmn
31.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann fotografiert ein Gebäude: Beim Ablichten von Gebäuden gelten besondere Regelungen.Vergrößern des BildesEin Mann fotografiert ein Gebäude: Beim Ablichten von Gebäuden gelten besondere Regelungen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ein Experte warnt, dass auch bei Gebäudefotos der Schutz des Urheberrechts gilt. Grundsätzlich dürfen Bilder von Bauwerken gemacht werden – dennoch gibt es dabei ein paar Regeln.

Der Schutz des Urheberrechts greift auch für Fotos von Gebäuden. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag hin. Ist der Architekt aber bereits länger als 70 Jahre verstorben, ist das Bauwerk grundsätzlich gemeinfrei. Das heißt: Verletzt die Veröffentlichung eines Fotos dann nicht die Rechte anderer, darf es etwa im in sozialen Netzwerken oder privaten Blogs veröffentlicht werden.

Zusätzlich zu dieser Regelung gilt für Fotos von Gebäuden in Deutschland auch noch die so genannte Panoramafreiheit. Soll heißen: Fotos von Gebäuden dürfen grundsätzlich veröffentlicht werden. Zumindest dann, wenn sie von der Straße aus frei einsehbar sind, erklärt Michael Terhaag.

Anders sieht es aus, wenn für ein Foto zunächst Hindernisse wie Zäune oder Hecken überstiegen werden müssen. In diesem Fall können sich Fotografen nicht mehr auf den Grundsatz der Panoramafreiheit bei Fotos berufen. Entsprechend gilt besondere Vorsicht bei Fotos mit fliegenden Drohnen. Hier kann ganz schnell unbeabsichtigt die Grenze der Legalität überschritten werden.

Verwendete Quellen
  • dpa-tmn
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