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WhatsApp auf dem Diensthandy verstößt gegen die DSGVO

Von afp
Aktualisiert am 30.05.2018Lesedauer: 1 Min.
WhatsApp auf dem Diensthandy verstößt gegen die DSGVO
WhatsApp: Auf dienstlich genutzten Handys hat die Messenger-App nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein nichts zu suchen. (Quelle: Alberto Pezzali/imago-images-bilder)
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Verstößt die Nutzung des Messaging-Dienstes WhatsApp auf dem Firmenhandy gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU? Ja, sagen Experten!

Nach altem und nach neuem Datenschutzrecht handle es sich bei der Weitergabe zum Beispiel von Kundendaten "ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß", sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, der "Welt" vom Donnerstag.

Hansens Einschätzung zufolge sind besonders Handwerker und Freiberufler betroffen, die Kundendaten auf WhatsApp verwenden. Für sie könne es teuer werden, weil Datenschutzverstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden könnten. "Es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten", sagte Hansen.

Handwerker nutzen WhatsApp zur Kommunikation mit Kunden

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprach ebenfalls von "datenschutzrechtlichen Problemen", die auf Handwerker zukommen könnten. Handwerker verwendeten WhatsApp als Kommunikationsmittel auf dem Bau sowie oft auch dafür, sich von Kunden Fotos von Stellen in der Wohnung schicken zu lassen, die repariert werden sollen.

"Da WhatsApp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an WhatsApp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat", sagte ZDH-Datenschutzexperte Markus Pfeifer der "Welt". Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer bestehe nicht.

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Die Datenschutzgrundverordnung der EU muss seit dem 25. Mai 2018 angewendet werden. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bei Verstößen drohen Unternehmen, die die Vorgaben der Verordnung nicht einhalten, Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes.

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