Verkaufsverbot fĂŒr Ă€ltere iPhones tritt in Kraft
Der Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot fĂŒr mehrere Ă€ltere iPhone-Modelle in Deutschland in Kraft gesetzt. Strittig ist, ob das Verkaufsverbot nur fĂŒr Apple gilt oder fĂŒr alle HĂ€ndler.
GemÀà dem Urteil seien als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegt worden, teilte Qualcomm mit.
Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht MĂŒnchen hatte am 20. Dezember die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt. Qualcomm bekam das Recht, ein Verkaufsverbot durchzusetzen, wenn der Chipkonzern die Sicherheitsleistung hinterlegt.
Die Unternehmen zeigten allerdings unterschiedliche Auffassungen ĂŒber das AusmaĂ des Verkaufsverbots. Apple teilte mit, dass lediglich in den 15 deutschen Apple Stores das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden sollen. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.
Ăber Mobilfunk-Betreiber und andere HĂ€ndler wĂŒrden weiterhin alle Modelle verfĂŒgbar bleiben, erklĂ€rte Apple nach dem Urteil. Qualcomm forderte dagegen, die betroffenen GerĂ€te mĂŒssten bei allen EinzelhĂ€ndlern in Deutschland eingezogen werden.
Apple kĂŒndigt Berufung an
Apple kĂŒndigte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts an. Die Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro fĂŒr die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku lÀnger hÀlt.
Qualcomm erzielte mit dem MĂŒnchner Urteil einen ersten spĂŒrbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple.