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Trotz Blamage: US-Zoll will "gefälschte" Apple AirPods einbehalten


Fälschungsvorwurf
US-Zoll will "gefälschte" Apple AirPods einbehalten

Von t-online, avr

Aktualisiert am 15.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Die OnePlus Buds: Der US-Zoll hat eine Lieferung der Geräte einbehalten.Vergrößern des BildesDie OnePlus Buds: Der US-Zoll hat eine Lieferung der Geräte einbehalten. (Quelle: OnePlus)
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Weil es sich um gefälschte Apple AirPods handeln soll, hatte der US-Zoll 2.000 kabellose Kopfhörer von OnePlus beschlagnahmt. Auf Twitter klärten Nutzer den Fehler auf, doch die Behörde will die Geräte einbehalten – und liefert eine Erklärung, die auch Experten verwundert.

Der US-Zoll wird die beschlagnahmten OnePlus Buds einbehalten. Das berichten Tech-Medien wie "The Verge" und "Android Police". Den Publikationen liegt dazu eine Stellungnahme der Behörde vor, die den Schritt begründen soll.

Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection. Kurz: CBP) hatte nach eigenen Angaben 2.000 gefälschte Apple AirPods beschlagnahmt und den Fund auf Twitter gepostet. Dort wiesen Nutzer aber darauf hin, dass es sich bei den Geräten in Wahrheit um kabellosen Kopfhörer von OnePlus handelt: die OnePlus Buds. Die ganze Geschichte lesen Sie hier.

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Das sagt die US-Behörde

Auf Anfrage von "The Verge" und "Android Police" erklärt die CBP nun, warum sie die Geräte einbehalten hat. So schreibt die Behörde, dass die beschlagnahmten Kopfhörer gegen Apples sogenanntes "Configuration Trademark" verstießen. "Apple hat eine 'Configuration Trademark' auf ihre Marke und hat dieses Warenzeichen beim CBP eingetragen", so ein Sprecher.

Unter dem Twitter-Post des CBP hatten viele Nutzer angemerkt, dass die OnePlus Buds deutlich als OnePlus-Produkt gekennzeichnet waren. Diesbezüglich kommentierte die Zollbehörde: "Die Beschlagnahmung der fraglichen Kopfhörer durch das CBP steht in keinem Zusammenhang mit den Bildern oder der Sprache auf der Verpackung." So müsse ein Unternehmen nicht das Apple-Logo oder den Schriftzug "Apple" auf einem Produkt verwenden, damit das Markenrecht verletzt wird.

Zudem schreibt die CBP: "Der Importeur wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens viele Gelegenheiten haben, nachzuweisen, dass sein Produkt nicht gegen die entsprechenden eingetragenen Marken verstößt."

Zoll will "Gesicht wahren"

Die Begründung verwundert Fachmedien in den USA. Vor allem, da die OnePlus Buds schon seit Wochen auf Amazon und im stationären Handel in den USA erhältlich seien. Auch Apple hat bisher nicht gegen OnePlus wegen Markenrechtsverletzungen geklagt.

"Android Police" vermutet darum, dass der US-Zoll "vermutlich sein Gesicht wahren will". Die Seite merkt zudem an, dass Käufer auf Amazon Kopfhörer finden können, die offensichtlich das Design der Apple AirPods kopieren.

Die OnePlus Buds und AirPods im Vergleich

Ein Blick auf die OnePlus Buds und die Apple Air Pods zeigt zudem, dass sich die Geräte im Design zwar ähneln, aber sich in einigen Punkten unterscheiden. So haben die OnePlus-Kopfhörer hinten am Ohrstück eine metallische Rundung, die bei den Airpods fehlt. Auch sind die Buds im Vergleich zu den Airpods breiter gehalten, der Stift ist auch etwas kürzer. Zudem hat die Ladeschale der Buds ein rundes Design, wogegen die der AirPods eher rechteckig ist.

Wie OnePlus gegen die Beschlagnahme vorgehen will, ist unbekannt. t-online hat OnePlus um eine Stellungnahme gebeten, bisher hat sich das Unternehmen aber noch nicht zum Vorfall geäußert.

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