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EuGH sieht Intel im Recht

Von afp
Aktualisiert am 06.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Der EuGH hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen den US-Chiphersteller Intel verworfen.
Der EuGH hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen den US-Chiphersteller Intel verworfen. (Quelle: Ritchie B. Tongo/EPA/dpa-bilder)
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Im Prozess um die Milliarden-Wettbewerbsstrafe hat der US-Chiphersteller Intel einen Etappensieg erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hebt das Urteil vorerst auf. Die Auswirkung von Rabatten und die Milliardenstrafe gegen den US-Konzern muss neu geprüft werden.

Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, dass Intel tatsächlich den Wettbewerber AMD vom Markt habe verdrängen wollen, entschied der EuGH in Luxemburg. (Az: C-413/14 P)


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Marktmanipulation vorgeworfen

Die Kommission hatte Intel vorgeworfen, von 2002 bis 2007 versucht zu haben, mit Treue- oder so genannten Ausschließlichkeitsrabatten für mehrere Computerhersteller AMD vom Markt für Prozessoren zu verdrängen. Wegen Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung verhängte die Kommission 2009 eine Wettbewerbstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro. In erster Instanz hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) 2014 dies bestätigt.

Der EuGH bestätigte nun zwar die Auffassung, dass Ausschließlichkeitsrabatte grundsätzlich geeignet sind, den Wettbewerb zu beschränken. Dennoch hätte die Kommission die Folgen dieser Rabatte für AMD genauer untersuchen müssen, befand der EuGH. Danach soll nun das erstinstanzliche EuG neu über den Streit entscheiden.

Die Wettbewerbsstrafe gegen Intel war die bis dahin höchste, die die EU-Kommission gegen ein Einzelunternehmen verhängt hatte. Im Juni verhängte die Kommission gegen den Internetgiganten Google die nunmehr neue Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro. Auch hier wird mit einer Klage des Unternehmens gerechnet.

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