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Auf diese Themen konzentrieren sich die Datenschutz-Behörden

Von t-online, hd

Aktualisiert am 31.05.2018Lesedauer: 1 Min.
DSGVO steht für die "Datenschutz-Grundverordnung" der EU: Listen ohne Blogger
DSGVO steht für die "Datenschutz-Grundverordnung" der EU: Listen ohne Blogger (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Unsicherheit war groß, als am 25. Mai die Schonfrist der DSGVO endetet. Jetzt haben Datenschutz-Aufsichtsbehörden erstmals festgelegt, auf welche Bereiche der Datenverarbeitung sie sich konzentrieren wollen.

Laut einem Bericht von "heise online" gehören dazu in erster Linie Soziale Netzwerke, Scoringwerte und Fahrzeugdaten.

Aus Angst vor Abmahnwellen hatten über 300 Blogger bereits ihre Webseiten geschlossen. Doch die Aufsichtsbehörden richten ihr Augenmerk auf ganz andere Bereiche. Dies geht aus Listen hervor, die die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben. Bisher konnten sich die Länder untereinander nicht auf eine gemeinsame Liste einigen. Auch mit dem Bund gibt es noch Abstimmungsbedarf. Der Bundesdatenschützer hat zwar einen Liste, aber ohne konkrete Beispiele vorgelegt.

DSGVO steht für die "Datenschutz-Grundverordnung" der EU: Listen ohne Blogger
DSGVO steht für die "Datenschutz-Grundverordnung" der EU: Listen ohne Blogger (Quelle: imago-images-bilder)

Auf der Liste der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde stehen laut "Heise online" einige Branchen die jetzt eine so genannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen. Dazu gehören Soziale Netzwerke sowie Dating-, Kontakt- und Bewertungsportale. Ebenfalls auf der Liste stehen Mobilitätsdienste, die für das vernetzte und autonome Fahren gebraucht werden. Auch Insolvenzverzeichnisse und Inkassodienstleister sowie das "Scoring" durch Auskunft-Anbieter, Banken und Versicherungen stehen auf der Liste. Aber auch das Tracking von Kundenbewegungen in Warenhäusern, Verkehrsstromanalysen per Mobilfunk und die Geolokalisierung von Beschäftigten über Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte. Nahfunk-Anwendungen durch Apps oder Kartendienste werden ebenfalls durchleuchtet.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung kann eine Aufsichtsbehörden von Firmen verlangen. Diese kann Empfehlungen aussprechen, an dies sich die Unternehmen halten müssen. Auch die Wirksamkeit der organisatorisch und technischen Maßnahmen muss regelmäßig nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Zertifikate.

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