Berlin (dpa/tmn) - Monatlich zehn Euro weniger im ersten Jahr. Und im zweiten Jahr immerhin noch fünf Euro Abzug von der Grundgebühr: Gegen rabattierte Handy- und Festnetz-Laufzeittarife ist nichts einzuwenden - solange man nicht auf die Idee kommt, den Tarif beim Anbieter wechseln zu wollen.
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Das berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Denn der gewährte monatliche Bonus sei ebenso wie zugesagte Gutschriften oder bestehendes Guthaben an den ursprünglichen Tarif gebunden.
Diese Information finde sich aber - wenn überhaupt - meist nur im Kleingedruckten. Und nicht jeder Anbieter weise Kunden, die in ein anderes Angebot wechseln möchten, darauf hin, dass ihre Boni tarifgekoppelt sind und bei einem Tarifwechsel verloren gehen.
Grundsätzlich wichtig: Bei Tarifwechseln erheben die Anbieter oft eine Wechselgebühr. Dabei ist es den Experten zufolge Usus, dass die Gebühr nur erlassen wird, wenn man von einem günstigeren in einen teureren Tarif wechselt. Verpflichtet sei der Provider dazu aber nicht.
Ein häufig auftretender Fehler bei Laufzeitverträgen auf Anbieterseite sei zudem, dass bei einem Wechsel des Kunden in einen anderen Tarif die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten neu beginnt. Das sei aber rechtswidrig. Die bereits begonnene Laufzeit müsse fortgesetzt werden, so die Experten.