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Online-Shopping: Bundesnetzagentur warnt vor gefährlichen Deals


Vorsicht vor billigen Technikprodukten
Netzagentur warnt vor gefährlichen Deals

Von t-online, arg

Aktualisiert am 24.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Globaler Warenverkehr: Schnelligkeit ist für viele Verbraucher beim Onlineshopping ein entscheidendes Kriterium. Doch nicht immer kann auch sofort geliefert werden.Vergrößern des BildesGlobaler Warenverkehr: Schnelligkeit ist für viele Verbraucher beim Onlineshopping ein entscheidendes Kriterium. (Quelle: cybrain/getty-images-bilder)
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Die Bundesnetzagentur warnt vor gefährlichen Schnäppchen. Diese können qualitative Mindeststandards unterschreiten und zu materiellen sowie körperlichen Schäden führen.

Die Bundesnetzagentur warnt Verbraucher davor, beim Online-Shopping nur auf den Preis zu achten. Wichtig sei es, beim Einkauf in der Vorweihnachtszeit einen genauen Blick auf elektronische Produkte und deren Zertifizierungen zu werfen.

Minderwertige Geräte, die technisch nicht geprüft worden sind, können Funkstörungen verursachen und die Gesundheit von Menschen gefährden, beispielsweise indem es zu Stromschlägen oder Überladungen kommt.

"Noch immer finden Online-Händler Wege, die europäischen Regelungen zu umgehen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Vielen Produkten im Online-Handel fehlen CE-Kennzeichen oder Angaben zu dem in der Europäischen Union ansässigen Ansprechpartner."

Sind Produkte unbekannter Hersteller deutlich günstiger als vergleichbare Angebote, ist die Gefahr groß, dass es sich um nicht getestete und qualitativ minderwertige Ware handelt. Ebenso weist dies häufig auch auf eine Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen hin, warnt die Bundesnetzagentur.

In den letzten Wochen sind vor allem USB-Akkuladegeräte, Action-Kameras und LED-Leuchtmittel negativ aufgefallen. Insbesondere Weihnachtsbeleuchtung entspricht häufig nicht den europäischen Standards, ist aber in der aktuellen Saison bei Verbrauchern sehr beliebt.

Ansprechpartner müssen kenntlich gemacht werden

Elektrische Geräte und Funkanlagen müssen nicht nur das CE-Kennzeichen tragen, sondern es muss auch ein in der Europäischen Union ansässiger Ansprechpartner für Rückfragen aufgeführt sein. Dies schreibt das seit dem 16. Juli 2021 in Deutschland geltende Marktüberwachungsgesetz vor, das sich nach europäischen Vorgaben richtet.

Ebenfalls gewährleistet der Ansprechpartner Korrekturmaßnahmen oder Hilfestellung bei Mängeln oder Beanstandungen. Die Adresse und Erreichbarkeit des Ansprechpartners muss auf der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument angegeben sein. Diese Regelung gilt ebenso für Lieferungen von Händlern aus Drittstaaten.

Bundesnetzagentur überwacht den Markt

Ein Hauptanliegen der Bundesnetzagentur ist es, durch regelmäßige Überprüfung elektrischer Geräte Verbraucherstandards zu sichern und mangelhafte Ware nicht nur zu erkennen, sondern anschließend auch aus dem Verkehr zu ziehen. Hierfür werden unter anderem anonyme Testkäufe wie auch Hinweise von Verbrauchern genutzt.

Durch die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden können nicht konforme Produkte bereits an den Außengrenzen abgefangen und deren Zugang zum europäischen Markt gestoppt werden.

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