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Redtube-Fall: Verbraucherschutz stellt Anzeige gegen Abmahnanwälte


Porno-Streaming
Landgericht Köln rudert im Fall der Redtube-Abmahnungen zurück

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 20.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Das Kölner Landgericht ruderte am Freitag von seiner Entscheidung im Fall Redtube am Freitag zurück.Vergrößern des BildesDas Kölner Landgericht ruderte am Freitag von seiner Entscheidung im Fall Redtube am Freitag zurück. (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)
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Das Kölner Landgericht hat mitgeteilt, dass es den Vorgang der Auskunftsersuchen für die Redtube-Abmahnungen erneut prüfen werde. Zeitgleich hat der Verbraucherschutz Brandenburg eine Anzeige gegen die Protagonisten der Abmahn-Welle gestellt.

Zuvor räumte das Kölner Landgericht bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Das Gericht werde seine ursprünglichen Einschätzung überprüfen.

Dutzende Beschwerden sind eingegangen

Im Landgericht Köln sollen schon über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen sein. Diese Anträge verpflichten die Provider, Nutzerdaten herauszugeben.

Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten.

"Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.

Befreiungsschlag für Abgemahnte?

Die Mitteilung des Landgerichts zeigt, unter welchem Druck die Richter stehen, meint der Rechtsexperte und Blogger Udo Vetter. Zudem gehe er davon aus, dass die Richter die Beschlüsse für ungültig erklären, ansonsten "würde sich das Landgericht Köln ja völlig der Lächerlichkeit preisgeben", schreibt Vetter.

Für die Abgemahnten könnte dies letztendlich den Befreiungsschlag bedeuten. Der Mainzer Anwalt Christian Müller, der viele der Betroffenen vertritt, erklärte im Gespräch mit t-online.de, dass ungültige Beschlüsse ein so genanntes Beweisverwertungsverbot wahrscheinlich mache.

Die von den Abmahnern gesammelten IP-Adressen und Anschriften wären somit wertlos, ebenso wie die verschickten Abmahnungen. Laut Müller sprechen zudem die dubiosen Umstände, die zur Ermittlung der IP-Adressen geführt haben, für ein Beweisverbot.

Diese Auffassung ist jedoch umstritten. So sagte Thomas Urmann, einer der abmahnenden Anwälte, im Gespräch mit Zeit Online: "Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein." Die Beschlüsse seien erteilt und dementsprechend würde er die Abmahnverfahren weiterführen.

Ein Beweisverwertungsverbot schützt nicht vor Verfolgung, meint auch der Hamburger Anwalt Jörg Dittrich. Die Betroffenen müssten ihre Beschwerden in einem späteren Urheberrechtsprozess geltend machen.

Video-Streaming vermutlich nicht illegal

Die Regensburger Kanzlei U+C hatte im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" als Rechteinhaberin an mehreren Sexfilmchen zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet, da diese vermeintlich Urheberrechte auf der Porno-Plattform Redtube verletzt hatten.

Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.

Dubiose Vorgehensweisen

Als die Richter die Anträge genehmigten, gingen sie dagegen wohl von Tauschbörsen aus, da die Anträge entsprechend schwammig formuliert gewesen sein sollen.

Abgesehen von der dubiosen Art und Weise, wie die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt wurden, scheinen auch die Hintermänner der Abmahnwelle in einer zweifelhaften Beziehung zueinander zu stehen.

Redtube distanziert sich von Abmahnungen

Das Erotik-Portal Redtube distanzierte sich von den Massen-Abmahnungen und hält zu seinen Nutzern. Private Daten wie IP-Adressen hätte man auf keinen Fall an Außenstehende weitergegeben, vermeldete der Betreiber über Twitter.

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