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Redtube-Abmahnanwalt Urmann zu Schadensersatz verurteilt


Porno-Abmahnungen
Redtube-Anwalt Urmann muss Schadensersatz zahlen

Von t-online
10.04.2015Lesedauer: 2 Min.
Internetnutzer vor Redtube-InternetseiteVergrößern des BildesRedtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann wurde verurteilt. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Thomas Urmann, Ex-Anwalt und eine der Hauptfiguren im Redtube-Abmahnskandal, ist vom Amtsgericht Regensburg (Az. 3 C 451/14) zur Zahlung von Schadensersatz an einen abgemahnten Nutzer verurteilt worden. Das Gericht stufte die Redtube-Abmahnung als "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen hatte im Auftrag eines Mandanten den Anwalt Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH, vormals Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen, auf Schadensersatz verklagt. Er muss nun die Kosten des abgemahnten Mandanten ersetzen, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Gericht setzte diese Summe mit 416,50 Euro zuzüglich Verzugszinsen fest.

Auch die Kosten des Rechtsstreits muss der Beklagte in voller Höhe bezahlen. Das Amtsgericht Regensburg stellte zudem fest, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.

Urmann erschien nicht vor Gericht

Wie die klagende Anwaltskanzlei auf ihrer Internetseite berichtet, handelt es sich um ein Versäumnisurteil. Urmann reagierte nicht auf die Gerichtsvorladung, die Verwaltungs-GmbH nicht auf die vom Gericht gemachten Auflagen. "Am 20.03.2015 erschien für Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin, sodass das AG Regensburg ein Versäumnisurteil verkündete", erklärt der Ankläger auf seiner Webseite.

Es ist nicht das erste Versäumnisurteil gegen Thomas Urmann. Bereits im April 2014 erschien der Angeklagte nicht vor Gericht. Damals klagte ein Anwalt aus Essen vor dem Amtsgericht Potsdam.

Durch Porno-Abmahnungen bekannt

Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen hatte 2013 im Auftrag von The Archive AG Zehntausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer des Pornovideo-Portals "Redtube" verschickt hatte.

Viele der Betroffenen konnten sich erfolgreich zur Wehr setzen, da die Abmahnungen juristisch nicht korrekt waren. Zudem wurden bei den Abmahnungen Ungereimtheiten bei den veranschlagten Kosten festgestellt. Im März hatte ein Gericht die Abmahnungen schließlich für unrechtmäßig erklärt. Urmann legte sein Mandat nieder.

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