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Prepaid-Handys: So umgehen Sie die Abschaltung


Prepaid-Handys: So umgehen Sie die Abschaltung

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Aktualisiert am 20.04.2011Lesedauer: 2 Min.
Mit dem richtigen Provider bleiben Notfallhandys länger am Netz.Vergrößern des Bildes
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Immer und überall erreichbar sein: Das große Versprechen im Mobilfunkzeitalter gilt gerade bei Prepaid-Handys nicht ohne Einschränkungen. Schließlich dürfen Mobilfunkanbieter ungenutzte Anschlüsse nach einer gewissen Zeit sperren. Das enttäuscht vor allem Nutzer, die sich ein Prepaid-Handy für Notfälle zugelegt haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Prepaid-Abschaltung umgehen.

Jeder Mobilfunkanbieter sperrt nach einer gewissen Zeit einen ungenutzte Prepaid-Anschlüsse. Schließlich ist mit jedem Anschluss eine eindeutige Rufnummer verbunden, und von denen stehen Providern nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung. Der Zeitraum, ab wann eine Prepaid-Nummer als ungenutzt betrachtet wird, hängt vom jeweiligen Anbieter und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Zumeist liegt dieser Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten. Gut für Prepaid-Kunden: Der Provider muss den Besitzer informieren, bevor er die Nummer abschaltet. Je nach AGB spricht der Mobilfunkanbieter dem Besitzer auf die Mailbox, schickt einen Brief, eine E-Mail, oder eine SMS. Das Risiko bei SMS, E-Mail und Mailbox-Nachricht: Sie werden oftmals ignoriert oder werden vom Nutzer nicht bemerkt. Was passiert? Die Frist läuft ab, der Provider deaktiviert die Prepaid-Karte.

Prepaid-Guthaben muss erstattet werden

Für Unklarheit können Werbe-Slogans wie "keine Grundgebühr", "kein Mindestumsatz" oder "ständige Erreichbarkeit" sorgen. Viele Nutzer schließen daraus, dass sie mit einer ungenutzten Prepaid-Karte beliebig lange und ohne Kosten auf Empfang bleiben. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn der Anbieter regelmäßig zum Aufladen des Prepaid-Guthabens bittet. Gerade bei Wenig-Telefonierern kann sich dadurch im Laufe der Zeit ein hoher ungenutzter Betrag fürs Prepaid-Handy ansammeln. Doch was viele Kunden nicht wissen: Ihr Guthaben verfällt nicht, selbst wenn die SIM-Karte gesperrt wird. Denn auf Antrag des Kunden muss der Mobilfunkanbieter nach Vertragsende verbleibendes Guthaben zurückerstatten, Gebühren darf er dafür nach einem neuen Urteil des Landgerichts Kiel nicht verlangen. Startguthaben hingegen verfallen nach Ablauf eines Zeitraums unwiderruflich.

AGB von Prepaid-Anbietern beachten

Nur wer genau auf die AGB des Prepaid-Anbieters schaut, ist vor Überraschungen wie einer plötzlich abgeschalteten SIM-Karte gefeit. Dies gilt insbesondere für Kunden, die das Handy nur für Notfälle verwenden. In unserer Foto-Show erfahren Sie, welche Nutzungsdauer und welche Verlängerungsmöglichkeiten die größten Prepaid-Anbieter garantieren, und wie Sie bei drohender Abschaltung benachrichtigt werden.

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