t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberVersicherungenVersicherungstipps

Reiserücktrittsversicherung: Wann zahlt sie? Was kostet sie?


Schutz im Urlaub
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 04.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Auto parkt im isländischen Hochland (Symbolbild): Eine Reiserücktrittsversicherung kann Ihnen Stornogebühren ganz oder teilweise erstatten.Vergrößern des Bildes
Auto parkt im isländischen Hochland (Symbolbild): Eine Reiserücktrittsversicherung kann Ihnen Stornogebühren ganz oder teilweise erstatten. (Quelle: Mumemories/Getty Images)

Wer Urlaub bucht, bekommt oft auch eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Doch wie sinnvoll ist das? Und worauf sollten Urlauber dabei achten?

Monatelang haben Sie sich auf den Urlaub gefreut, doch plötzlich durchkreuzt ein Unfall Ihre Pläne. Dann ist nicht nur die Erholung dahin, sondern Sie sehen auch Ihr Geld nicht wieder. Eine Reiserücktrittsversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Doch wann brauchen Sie den Schutz wirklich?

Wir zeigen Ihnen, wann eine solche Versicherung zahlt, was Sie beim Abschluss beachten sollten und für wen sie überhaupt empfehlenswert ist.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornogebühren, wenn Sie Ihren Urlaub überraschend doch nicht antreten können. Sie erstattet die Kosten dann ganz oder teilweise, wenn einer der versicherten Fälle eintritt (siehe nächster Abschnitt).

Aus welchen Gründen zahlt sie – und wann nicht?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur aus Gründen, die unerwartet eintreten. Das kann ein Unfall sein, eine schwere Krankheit oder der Tod naher Angehöriger. Weitere versicherte Gründe sind in der Regel:

  • Schwere Schäden an der Wohnung durch Feuer oder Diebstahl,
  • Kündigung,
  • Schwangerschaft,
  • Prüfungen in der Schule oder im Studium, die Mitversicherte nachholen müssen.

Haben Sie sich hingegen einfach nur mit Ihrem Partner zerstritten und deshalb keine Lust mehr auf den Urlaub, springt die Reiseversicherung nicht ein. Auch eine kurzfristige Reisewarnung für das Urlaubsziel reicht nicht aus.

Kombinieren Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung, sind auch solche Kosten mitversichert, die während der Reise entstehen – etwa wenn Sie frühzeitig nach Hause fahren oder länger bleiben müssen.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich kein Muss. Denn sie schützt vor keinem Risiko, das Sie in den Ruin stürzen könnte. Trotzdem kann sie für bestimmte Reisende sinnvoll sein – etwa Frühbucher, Familien mit kleinen Kindern und Senioren. Denn bei ihnen ist das Stornorisiko besonders hoch.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann sich zudem lohnen, wenn die Reise sehr teuer war und Sie lange dafür sparen mussten. Letztlich können Sie sich aber auch dafür entscheiden, wenn es Ihnen schlicht darum geht, ein Stück Sicherheit zu kaufen – und Sie so den Urlaub entspannter planen können.

Gut zu wissen: Pauschalurlauber können auch ohne Rücktrittsversicherung eine Reise kostenlos stornieren, wenn unerwartete, außergewöhnliche Umstände diese erheblich beeinträchtigen. Ein starkes Indiz dafür ist zum Beispiel eine Reisewarnung.

Was muss ich beim Abschluss beachten?

Haben Sie sich dazu entschieden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, sollten Sie das am besten direkt beim Versicherer tun – statt über ein Buchungsportal, das nur als Vermittler auftritt und dafür eine Provision kassiert. Für ein klein wenig mehr Aufwand bekommen Sie oft einen günstigeren und besseren Schutz ohne Selbstbeteiligung.

Vergleichen Sie stets mehrere Anbieter und achten Sie darauf, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und welche sie nicht abdeckt (Stichwort: "Ausschlüsse"). Wichtig ist auch die Länge der Laufzeit und für ältere Menschen die Absicherung von chronischen Erkrankungen sowie eventuelle Höchstaltersgrenzen.

Große Vorausplanung ist nicht notwendig: Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie in der Regel auch noch kurz vor der Reise abschließen. Das funktioniert auch direkt online. Nicht mehr möglich ist ein Abschluss allerdings, wenn ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Das kommt darauf an, ob Sie sie für eine Einzelperson oder eine Familie abschließen, wie alt Sie sind, ob Sie den Schutz gleich fürs ganze Jahr benötigen oder nur für eine spezielle Reise und natürlich welche Leistungen sie umfasst. Je höher die Versicherungssumme, desto teurer auch der Schutz.

Die Stiftung Warentest hat 146 Anbieter geprüft. Testsieger mit der Note "sehr gut" wurden für Einzelreisen und Jahresverträge die Tarife von TravelSecure (Würzburger) und Europ Assistance sowie CosmosDirekt für Jahresverträge. Einen sehr guten Tarif, etwa für eine 3.000-Euro-Reise gibt es für Singles bis 65 Jahre für 112 Euro, einen sehr guten Jahresvertrag für 105 Euro.

Tipp: Bei sehr teuren Reisen kann es laut Stiftung Warentest günstiger sein, einen Jahresvertrag abzuschließen und diesen gleich nach der Reise zu kündigen.

Was muss ich beachten, wenn ich die Versicherung nutzen will?

Müssen Sie Ihre Reise unerwartet stornieren, melden Sie das Ihrem Versicherer und reichen dabei folgende Unterlagen ein:

  • Stornokostenabrechnung
  • Reisebuchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsscheins
  • Schadenformular des Versicherers
  • Nachweis über den Versicherungsfall – etwa ein Attest
  • Belege über weitere Kosten, zum Beispiel für Flugtickets.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • test.de: "Reiserücktrittsversicherung Vergleich: Gut versichert, wenn die Reise platzt" (Stand: 10.5.2023)
  • finanztip.de: "Gut gewappnet bei Reiseabbrüchen"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website