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Das ist jetzt Pflicht im Verbandskasten

  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 19.05.2022 - 09:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Kontrolle des Verbandskastens: Wenn etwas fehlt, gibt's ein Bußgeld.
Kontrolle des Verbandskastens: Wenn etwas fehlt, gibt's ein Bußgeld. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Maskenpflicht im Verbandskasten: Er muss nun den Mund-Nasen-Schutz enthalten. Es gibt aber eine Übergangsfrist.

Von den meisten Autofahrern unbemerkt, trat bereits am 1. Februar eine neue Regelung für den Verbandskasten im Auto in Kraft: Er muss nun zwei Masken enthalten, wie sie zum Schutz vor Corona verwendet werden. Nicht jedem erschließt sich der Sinn dieser Neuregelung.


Die Auto-Highlights für 2022

VW Taigo: Das kleine SUV-Coupé war ursprünglich für Südamerika geplant. Den Entscheidern in Wolfsburg gefiel es aber so gut, dass es 2022 auch in Deutschland auf den Markt kommen wird.
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Zunächst war vorgesehen, dass nun FFP2-Masken in den Verbandskasten gehören. Einfache OP-Masken genügen aber. Und es gibt eine Übergangsfrist. Sie gilt bis zum 1. Februar 2023. Bis dahin dürfen die bisher erlaubten Verbandskästen weiterhin verkauft und genutzt werden. Wer nach Ablauf dieser Frist aber immer noch keine Maske dabei hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Einen neuen Kasten zu kaufen, ist aber nicht nötig – sofern der übrige Inhalt noch alle Anforderungen erfüllt (u.a. Vollständigkeit und Haltbarkeitsdatum). Es genügt, die bislang fehlenden Masken zu ergänzen.

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Die Neuregelung gilt über die aktuelle Pandemie hinaus. Wenn wir also irgendwann Corona hinter uns gelassen haben werden, gehören die Masken weiterhin ins Auto. Ist das sinnvoll?

Expertin sieht Vorteil in neuer Regelung

Dr. Christina Ziegenberg erklärt den Sinn der Neuregelung. Die stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sagt in der Ärztezeitung: "Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers."

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Zumindest erspart sie aber bei einer Kontrolle ein Bußgeld, sobald die Übergangsfrist abgelaufen ist.

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