Wann lohnt sich ein Erbvertrag wirklich?
FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Beim letzten Willen muss es nicht immer ein Testament sein. Manchmal kann auch ein Erbvertrag sinnvoll sein. Wie der genau funktioniert.
Wenn Sie Ihren letzten Willen regeln mΓΆchten, ist das naheliegendste ein Testament. In diesem kΓΆnnen Sie etwa festlegen, wer welchen Teil Ihres Erbes erhalten soll.
Doch Sie haben noch eine andere MΓΆglichkeit, Ihren Nachlass zu regeln. Sie kΓΆnnen auch einen sogenannten Erbvertrag aufsetzen. t-online erklΓ€rt Ihnen, wie das geht, welche Vorteile das hat β und was Sie bei einem Erbvertrag beachten sollten.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist β wie der Name vermuten lΓ€sst β ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, der das Erbe regelt. Im BΓΌrgerlichen Gesetzbuch (BGB) heiΓt es in Β§ 1941: "Der Erblasser kann durch Vertrag einen Erben einsetzen, VermΓ€chtnisse und Auflagen anordnen sowie das anzuwendende Erbrecht wΓ€hlen."
Im Klartext: Wie beim Testament wird im Erbvertrag genau festgelegt, wie das Erbe nach dem Tod verteilt werden soll. Der Unterschied: Die Erben unterzeichnen den Vertrag zu Lebzeiten des Erblassers. Dadurch hat der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament eine Bindungswirkung.
Hinsichtlich der Vertragspartner ist ein Erbvertrag an keinerlei Vorgaben gebunden. Das heiΓt zum Beispiel, dass die Vertragspartner nicht miteinander verwandt sein mΓΌssen.
Gut zu wissen: Ein Erbvertrag kann auch Teil eines Ehevertrags sein. Im Falle einer Scheidung wird der Erbvertrag unwirksam.
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Erblasser darf ΓΌber sein VermΓΆgen verfΓΌgen
Bei einem Erbvertrag kann der Erblasser zu Lebzeiten weiter ΓΌber sein VermΓΆgen verfΓΌgen, wie in Β§ 2286 BGB geregelt ist. Dort heiΓt es: "Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, ΓΌber sein VermΓΆgen durch RechtsgeschΓ€ft unter Lebenden zu verfΓΌgen, nicht beschrΓ€nkt."
Was allerdings nicht geht: Der Erblasser kann nicht einen Teil seines VermΓΆgens verschenken, in der Absicht, seinem Vertragserben zu schaden. Diese sogenannte "BeeintrΓ€chtigungsabsicht" kann dazu fΓΌhren, dass der Erbe nach dem Tod des Erblassers das verschenkte VermΓΆgen, etwa ein GrundstΓΌck, zurΓΌckfordern kann.
Welche Vorteile bietet ein Erbvertrag?
- HΓΆhere Verbindlichkeit: Aufgrund der Bindungswirkung ist es nicht leicht, den Erbvertrag aufzulΓΆsen β zumindest wenn nur ein Vertragspartner das mΓΆchte. Deshalb gilt ein Erbvertrag als sehr verbindlich.
- Alternative zum Berliner Testament: Paare, die zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, kΓΆnnen kein Berliner Testament abschlieΓen. Hier kann sich ein Erbvertrag anbieten, in dem festgelegt wird, dass das Erbe beim Tod des Partners zunΓ€chst an den verbliebenen Partner ΓΌbergeht β und erst nach dem Tod von diesem etwa an die Kinder. Mehr zum Berliner Testament lesen Sie hier.
- Voraussetzungen verknΓΌpfen: In einem Erbvertrag kΓΆnnen Sie etwa festhalten, dass jemand Ihre Pflege ΓΌbernehmen muss β und im Gegenzug Ihr Vertragserbe wird.
- Unternehmensnachfolge regeln: Ein weiteres Argument fΓΌr den Erbvertrag besteht im Zusammenhalt des VermΓΆgens. Aus diesem Grund kommt diese Form der Nachlassregelung vor allem bei Unternehmen zum Zuge.
Wichtig: Besonders die Bindungswirkung kann auch ein Nachteil sein. Denn dadurch ist ein Erbvertrag auch sehr starr und nur schwer aufzuheben.
Was muss ich beim Aufsetzen des Erbvertrages beachten?
Wenn Sie einen Erbvertrag aufsetzen mΓΆchten, sollten Sie einiges beachten. So kΓΆnnen den Vertrag nur mindestens zwei Parteien abschlieΓen β Erblasser und Erbnehmer.
AuΓerdem muss nach Β§ 2276 BGB ein Notar den Erbvertrag beurkunden. Dieser stellt auch fest, dass beide Vertragspartner volljΓ€hrig sowie voll geschΓ€fts- und testierfΓ€hig sind.
In der Regel ist es nicht mΓΆglich, einseitig vom Erbvertrag zurΓΌckzutreten. Sie sollten sich diese MΓΆglichkeit aber beim Abschluss des Erbvertrags offenhalten, indem Sie sich ein RΓΌcktrittsrecht einrΓ€umen lassen.
Denn es kann immer sein, dass sich etwas Γ€ndert β und Sie womΓΆglich den Erbvertrag anpassen mΓΆchten. Ein gesetzliche RΓΌcktrittsrecht gibt es, wenn sich die eine Vertragsseite nicht an die Abmachungen aus dem Ehevertrag hΓ€lt.
Gut zu wissen: Wenn beide Vertragspartner den Erbvertrag Γ€ndern mΓΆchten, ist das mΓΆglich. Dazu kann entweder vor dem Notar ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Oder Sie schlieΓen gleich einen neuen Erbvertrag ab.
Diese AnfechtungsgrΓΌnde gibt es
Ebenso wie beim Testament ist es mΓΆglich, den Erbvertrag anzufechten. So gibt es mehrere GrΓΌnde, die eine Anfechtung rechtfertigten:
ErklΓ€rungsirrtum: Wenn der Erblasser "ΓΌber den Inhalt seiner ErklΓ€rung im Irrtum war", gilt das als Anfechtungsgrund, wie im Β§ 2078 BGB steht. Das gilt auch, wenn der Erblassers "eine ErklΓ€rung dieses Inhalts ΓΌberhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die ErklΓ€rung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben wΓΌrde".
Motivirrtum: Das ist insofern ein Anfechtungsgrund, weil der Erblasser den Vertrag auf Basis einer "irrigen Annahme" getroffen hat β oder weil er einen bestimmten Umstand erwartete, der (nicht) eingetreten ist.
Gut zu wissen: Ein Erbvertrag lΓ€sst sich auch anfechten, wenn er auf Basis einer widerrechtlichen Bedrohung entstanden ist. Eine Anfechtung geht auch, wenn ein Pflichtteilberechtigter durch den Erbvertrag ΓΌbergangen worden ist.
Einen Erbvertrag anzufechten, steht und fΓ€llt aber mit der Beweislast. Das kann womΓΆglich schwierig werden.
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Was ist der Unterschied zum Testament?
WΓ€hrend ein Testament nur von einer Person, dem Erblasser, aufgesetzt wird, sieht das bei einem Erbvertrag schon anders aus. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehr Personen abgeschlossen.
Ein wichtiger Unterschied zum Testament liegt auch darin, dass der Erbvertrag nicht einseitig vom Erblasser geΓ€ndert werden kann. Das heiΓt: Er ist auch fΓΌr ihn bindend β das schafft Planungssicherheit fΓΌr den Erbnehmer. Bei Γnderungen mΓΌssen in der Regel alle Vertragserben zustimmen.
Ein Erbvertrag muss zudem notariell aufgesetzt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Ein Testament kann zwar von einem Notar beglaubigt sein, muss es aber nicht zwingend.
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Was kostet der Erbvertrag?
Anders als ein Testament, das Sie nicht beglaubigen lassen mΓΌssen, ist das beim Erbvertrag anders. Hier ist es notwendig, dass es notariell beurkundet wird. Und das kostet Geld.
Wie viel genau, hΓ€ngt vom sogenannten GeschΓ€ftswert ab, also dem VermΓΆgen, das vererbt wird, abzΓΌglich die HΓ€lfte der Schulden. Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) wird bei EhevertrΓ€gen eine zweifache NotargebΓΌhr fΓ€llig.
Hier finden Sie eine Auflistung der Kosten je nach GeschΓ€ftswert:
GeschΓ€ftswert | zweifache GebΓΌhr |
---|---|
500 Euro | 30 Euro |
1.000 Euro | 38 Euro |
10.000 Euro | 150 Euro |
25.000 Euro | 230 Euro |
50.000 Euro | 330 Euro |
Beachten Sie: Hinzu kΓΆnnen noch Porto- oder Papierkosten kommen. Wenn Sie den Erbvertrag amtlich verwahren mΓΆchten, kommen zusΓ€tzlich 75 Euro oben drauf. Mehr dazu lesen Sie hier.
Auch gilt: Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, was bei einem Erbvertrag sinnvoll sein kann, mΓΌssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.
Kann ich mit einem Erbvertrag den Pflichtteil verhindern?
Nein. Das ist nicht mΓΆglich. Wollen Sie mit dem Erbvertrag etwa einen ungeliebten Verwandten ganz vom Erbe ausschlieΓen, werden Sie keinen Erfolg haben.
Sie kΓΆnnen mit dem Erbvertrag zwar bestimmte Verwandten vom Erbe ausschlieΓen. Doch ein mΓΆglicher Pflichtteil steht ihnen dennoch zu. Ihr Notar muss Sie darauf hinweisen, dass solche Passagen im Erbvertrag keine GΓΌltigkeit besitzen und dementsprechend anfechtbar sind (siehe oben).
- Eigene Recherche
- gesetze-im-internet.de
- erbrecht-ratgeber.de
- haufe.de
- rosepartner.de
- advocado.de
- immoverkauf24.de