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Rechtsschutzversicherung: Wann ist sie für wen sinnvoll?


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Rechtsstreitigkeiten
Rechtsschutzversicherung: Für wen ist sie sinnvoll?


Aktualisiert am 28.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Rechtsschutz: Allein für die Anwaltskosten lohnt die Absicherung in der Regel nicht.Vergrößern des Bildes
Rechtsschutz: Allein für die Anwaltskosten lohnt die Absicherung in der Regel nicht. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

In Deutschland können Sie sich gegen fast alles versichern – auch gegen private oder berufliche Streitigkeiten. Doch für wen lohnt sich das wirklich?

Gebühren für Anwälte, Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen – ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Aber ist ein Abschluss wirklich sinnvoll?

Für Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung ist die Sache klar: "Wenn man nicht streitsüchtig ist, braucht man auch keine Rechtsschutzversicherung." Denn erstens gebe es oft günstige Alternativen und zweitens ließen sich viele Streitfälle schlichten, ohne kostspielig vor Gericht ziehen zu müssen.

Rechtsberatung lieber selbst zahlen

"Wenn man nicht gerade den Top-Anwalt aus der Großstadt nimmt, kostet die Beratung gar nicht so viel wie man denkt. Das sind oft Stundensätze, die man auch aus der Autowerkstatt kennt." Unterm Strich kämen die meisten daher günstiger weg, wenn sie die Anwaltsstunden aus der eigenen Tasche zahlten, statt jedes Jahr aufs Neue 200 bis 300 Euro für eine umfassende Rechtsschutzversicherung hinzulegen.

Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung
Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung (Quelle: privat)

Der Versicherungsprofi

Kai Fürderer leitet gemeinsam mit seiner Frau Iris die Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH mit Sitz in Herrsching am Ammersee. Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung ist eine Gesellschaft, die sich ausschließlich mit der fundierten Qualitätsprüfung auf Basis von anerkannten Qualitätsstandards und Normen beschäftigt.

"Am Ende ist die Frage immer: Stehen Beiträge und übernommene Kosten in einem gesunden Verhältnis?", sagt Fürderer. Wer etwa mit seinem Arbeitgeber um eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts streite, hat unter Umständen längst mehr für die Rechtsschutzversicherung ausgegeben, als er durch die Abfindung wieder reinholen kann.

Betriebsrat und Mieterverein als Alternativen

Auch sollte jeder vor einem Abschluss schauen, ob er womöglich schon auf anderen Wegen abgesichert ist – etwa als Mitglied in einer Gewerkschaft oder beim ADAC, wenn es um den Verkehrsrechtsschutz geht. "Gibt es in einer Firma einen guten Betriebsrat, reicht das häufig schon, um Ihr Anliegen durchzubringen", sagt Fürderer.

Mieter wiederum können sich bei Problemen mit dem Vermieter an einen örtlichen Mieterverein wenden. Diese haben zudem den Vorteil, dass Sie auch dann beraten werden, wenn der Streitfall bereits aufgetreten ist. Wer hingegen eine Mietrechtsschutzversicherung abschließt, muss in der Regel erst eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen, bevor die Leistungen greifen.

Versicherungssumme und Stichentscheid

Wer sich dennoch für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, egal ob Privat-, Miet-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz, sollte vorher das Kleingedruckte lesen. Verbraucherschützer empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro. Achten Sie auch darauf, dass der sogenannte Stichentscheid Teil des Vertrages ist.

Das ist wichtig, falls der Versicherer den Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt. Sie können dann einen Anwalt beauftragen, eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abzugeben. Der Versicherer muss die Kosten dafür tragen. Der folgende Stichentscheid ist für beide Vertragspartner bindend.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung
  • verbraucherzentrale.de: "Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll?"
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