Wenn Versicherungen im Schadensfall die Zahlungen verweigern, ist das ärgerlich. Welche Möglichkeiten Sie haben, um noch zu Ihrem Recht zu kommen.
Es stürmt, es schneit, es regnet. Dachziegel fliegen weg, Bäume kippen um, Keller laufen voll. Für solche Schäden schließen Hausbesitzer meistens eine Versicherung ab. Doch was tun, wenn die sich verweigert?
Warum wird der Schutz versagt?
Typische Gründe sind Happ zufolge, dass entweder kein Schutz besteht, weil die Police das Ereignis nicht abdeckt, oder der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Ein solcher Fall wäre der bei Sturm aufs Dach krachende morsche Baum, von dem der Hausbesitzer länger wusste, ohne etwas zu unternehmen. In diesem Fall kann die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.
Versicherungsvertrag genau studieren
Oft wird über die Höhe des Schadens gestritten. Auch hier gibt ein Blick in den Versicherungsvertrag Hinweise, warum es weniger Geld geben soll als erwartet: "Für den Zeitwert gibt es weniger als für den Neuwert", sagt Happ.
Der Versicherungsvertrag gibt zudem Hinweise auf das Verhalten im Schadensfall. "Der Verbraucher muss dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht vergrößert", benennt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen zentralen Punkt. Das heißt ganz praktisch: Regnet es durch, einen Eimer unter das lecke Dach stellen, damit kein Wasser in die darunter liegende Wohnung sickert. Versicherte dürfen auch "Notarbeiten" machen oder beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt meist später die Versicherung.
Schäden schnell melden
Schäden sind außerdem möglichst schnell zu melden. Und zwar, bevor Handwerker beauftragt werden. Denn die Gesellschaften wollen Schäden meist vorher angucken. Es spricht jedoch nichts dagegen, wenn "Versicherte mit dem Handwerker ihres Vertrauens den Schaden in Fotos dokumentieren und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Dann weiß man, wohin die Reise geht", sagt der auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwalt Jens Dötsch aus Andernach.
Sachverständiger oder Vertragsfirma?
Alternativ kann ein Sachverständiger herangeholt werden. Dessen Honorar muss der Hausbesitzer zahlen. Die Ausgabe für den Handwerker ist eventuell mit dem Auftrag verrechenbar.
Vor allem bei Wasser- und Brandschäden arbeiten Versicherungen mit Vertragsfirmen zusammen. Sie beheben die Probleme zumeist zu günstigeren Konditionen als andere. Aber: "Niemand kann verpflichtet werden, die Vertragsfirmen zu nehmen." Wer eigene Handwerker nehme, müsse aber auf den Kostenrahmen der Versicherung achten. Wird es teurer, besteht die Gefahr, dass Versicherte auf dem Restbetrag sitzenbleiben.
Fiktive Abrechnung
Eine Option, sich mit der Versicherung gütlich zu einigen, ist die sogenannte fiktive Abrechnung. Der Geschädigte erhält zügig den veranschlagten Netto-Reparaturbetrag. Der Rest soll nach Vorlage der Rechnung fließen. Der Eigenheimbesitzer kann mit der ausbezahlten Summe, eine Art Abschlagszahlung, den Schaden auch selbst beheben. Netto statt brutto kann günstiger sein, als lange um die Gesamtsumme zu prozessieren.
- So bekommen Sie Ihr Geld: Welche Versicherung Sturmschäden abdeckt
- Wintercheckliste zum Download: So ist Ihr Haus für den Winter gerüstet
- Für die Versicherung: Wie Hausbesitzer bei Sturmschäden richtig reagieren
Letzer Ausweg Amtsgericht
Kommen beide Seiten partout nicht zusammen, können Eigentümer ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten. Dazu bitten sie das Amtsgericht um die Bestellung eines Sachverständigen. Er sieht sich die Sache an und ermittelt die Schadenshöhe. Die Information bekommt dann die Versicherung. In 99 Prozent der Fälle akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
- Nachrichtenagentur dpa